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Linke und CDU einer Meinung
Apotheken-Diskussion mit wenig Kontroverse
Zuzahlung trennt Linke und CDU
Auch wenn Vogler erneut erklärte, die Linke hätte Gröhes Vorhaben in Sachen Rx-Versandverbot unterstützt, bemühte sie sich auf der anderen Seite auch, die Unterschiede zwischen ihren Parteien aufzuzeigen – was nicht sonderlich schwer ist. So betonte Vogler etwa, dass die Linke die Patienten beim Arzneimittelbezug durchaus finanziell entlasten möchte – und zwar durch eine Abschaffung der Zuzahlung. Das lehnt die Union jedoch rundweg ab. Das Instrument der Zuzahlung zusammen mit der Überforderungsklausel habe sich bewährt, erklärte Michalk. Es fördere Mitverantwortung und Disziplin bei der Einnahme der Medikamente.
Vogler brachte überdies weitere Ideen in die Debatte ein: Sie könne sich etwa gut vorstellen, dass Ärzte chronisch Kranke künftig ein Chroniker-Rezept ausstellen. Und zwar nur einmal im Jahr. In der Zwischenzeit könne die Apotheke die Betreuung übernehmen. Die Ärzte mögen derzeit möglicherweise nicht viel von der Idee halten – aber vielleicht sehe das in fünf Jahren anders aus. Kiefer bekräftigte jedenfalls, dass sich im Armin-Projekt in Thüringen und Sachsen zeige, dass Ärzte und Apotheker durchaus gut zusammen arbeiten können. Es gehe dabei nicht um die Substitution oder auch nur Delegation ärztlicher Aufgaben, sondern um eine Ausweitung einer apothekerlichen Dienstleistung.
Allen Diskussionsteilnehmern lag zudem eines am Herzen: Dass nach der Wahl ernsthaft über die künftige Honorierung der Apotheker gesprochen wird. Kiefer stellte klar, dass zum Grundhonorar mehr Gestaltungsmöglichkeiten kommen müssten – insbesondere müssten pharmazeutische Dienstleistungen vergütet werden können, etwa solche im Zusammenhang mit dem Medikationsplan. Michalk betonte, dass sie derartige Vorschläge von den Apothekern erwarte. Wenn dann auch das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten vorliege, werde man über alles diskutieren. Vogler betonte, dass es aus ihrer Sicht nicht richtig ist, dass das Apothekenhonorar ausschließlich an die Arzneimittelabgabe gebunden ist. Der Apotheker müsse auch mal „nein“ sagen können, ohne einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.
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