Nachlese zum Deutschen Apothekertag

Wer hat getagt und was wurde beschlossen?

Düsseldorf - 20.09.2017, 09:00 Uhr

Das war die offizielle Sitzordnung beim DAT. Aber wie viele Delegierte verbergen sich dahinter? (Foto: DAZ / Schelbert)

Das war die offizielle Sitzordnung beim DAT. Aber wie viele Delegierte verbergen sich dahinter? (Foto: DAZ / Schelbert)


Wie hat sich die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages zusammengesetzt? Wie viele Anträge wurden angenommen, abgelehnt oder weiterverwiesen? Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie in dieser statistischen Nachlese.

Der Deutsche Apothekertag 2017 ist vorbei. Damit ist die Zeit für die nachträgliche Statistik zur Hauptversammlung gekommen. Aufgrund der ABDA-Satzung hatten die 34 Mitgliedsorganisationen 426 Stimmen in der Hauptversammlung. Dies wäre zugleich die größtmögliche Zahl der Delegierten gewesen. 

Männer, Frauen, Angestellte – die Delegierten

Es waren jedoch nur 311 Delegierte angemeldet, weil viele Mitgliedsorganisationen ihr Kontingent nicht ausschöpfen. Da jeder Delegierte bis zu zwei Stimmen abgeben darf, reicht theoretisch die Hälfte der maximalen Delegiertenzahl aus, um alle Stimmrechte wahrzunehmen. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (38 Stimmen, 16 Delegierte) und der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern (3 Stimmen, 1 Delegierter) haben jedoch in diesem Jahr nicht einmal die Hälfte der möglichen Delegierten entsandt und damit Stimmen verfallen lassen. Dagegen nutzten 18 Mitgliedsorganisationen jeweils die maximale Delegiertenzahl aus. Die Vorgehensweise ergibt sich bei den meisten Mitgliedsorganisationen aus der Satzung und den langjährigen Gewohnheiten, manchmal auch aus der Reisebereitschaft der potenziellen Delegierten.

Unter den 311 Delegierten waren in diesem Jahr gemäß den Angaben auf der ABDA-Homepage 118 Frauen und 193 Männer. 259 Delegierte sind in öffentlichen Apotheken tätig. 212 Delegierte zählen zu den Selbstständigen. Da naturgemäß alle Delegierten der Verbände selbstständig sind und die Kammern stets auch selbstständige Mitglieder entsenden, bilden die Selbstständigen die Mehrheit in der Hauptversammlung.

Abgelehnt, angenommen, übergangen – die Anträge

Den Delegierten lag ein Antragsheft mit 43 Anträgen vor. Verglichen mit einigen früheren Jahren war dies ein überschaubares Pensum. Im Jahr 2015 ging es um 68 und 2014 sogar um 78 Anträge. Von den 43 Anträgen betrafen 14 die Sicherstellung der Versorgung, neun die pharmazeutische Kompetenz, ebenfalls neun die Rahmenbedingungen der Berufsausübung, 10 die Digitalisierung und einer die berufsständische Organisation. Wie üblich wurden einige sehr ähnliche Anträge zu Leitanträgen verknüpft. Damit waren 38 Positionen zur Diskussion gestellt. Hinzu kamen drei Ad-hoc-Anträge, die sich aus dem Verlauf des Apothekertages ergaben, davon zwei zur Sicherstellung der Versorgung und einer zur Digitalisierung. Insgesamt ergab dies 41 Positionen.

Von diesen 41 Anträgen wurden 23 unverändert angenommen, neun weitere nach Änderungen des Antragstextes, zusammen also 32. Nur ein Antrag wurde abgelehnt. Immerhin erhielt dieser Antrag so viele Stimmen, dass die Abstimmung ausgezählt werden musste. Drei Anträge wurden übergangen. Dies ist ein diplomatisches Instrument der Hauptversammlung, das meistens dann eingesetzt wird, wenn ein Antrag aufgrund irgendwelcher Tücken im Detail nicht mehrheitsfähig ist, die grundsätzliche Idee aber nicht abgelehnt werden soll. Dann besteht die Chance, das Anliegen im nächsten Jahr anders zu formulieren und erneut einzubringen.

Was ging in den Ausschuss? 

Anträge zu vielschichtigen Themen, bei denen eine abschließende Meinungsbildung in der Hauptversammlung kaum möglich scheint, werden üblicherweise in einen Ausschuss verwiesen. Dieses Schicksal traf diesmal fünf Anträge. Dabei ging es um Revisionen mit Augenmaß in Rezeptur und Labor, die Steigerung der Impfquote, die Speicherung von Gesundheitsdaten, die Entwicklung einer ABDA-Datenbank-App und eine App zur Abfrage der Verfügbarkeit von Arzneimitteln im Notdienst. Damit waren drei von 11 Anträgen zur Digitalisierung betroffen. Die Delegierten zeigten sich im Umgang mit diesem brisanten Thema also nicht sonderlich entschlussfreudig. Möglicherweise fühlen sich viele Delegierte nicht genug informiert, um die Folgen einer Zustimmung oder Ablehnung bei diesen Anträgen abschätzen zu können.

In diesem Zusammenhang ist eine Rückschau auf das Vorjahr interessant. Damals wurde ein sehr komplexer Antrag der Apothekerkammer Berlin zum Datenschutz in einen Ausschuss verwiesen - und dies sogar einstimmig. Knapp ein Jahr später entschied die ABDA-Mitgliederversammlung, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Teilaspekte dieses Antrags fanden sich in diesem Jahr in dem Antrag des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, Daten für die Versorgungsforschung nutzbar zu machen. Dieser Antrag wurde angenommen. Andere Teilaspekte des früheren Antrags gingen in den Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zur Speicherung von Gesundheitsdaten in Apotheken ein. Dieser Antrag wurde in einen Ausschuss verwiesen. In einem Ausschuss landete auch der Antrag der Apothekerkammer Hamburg auf Entwicklung einer ABDA-Datenbank-App. Dieser Antrag war vor einem Jahr auf den diesjährigen Apothekertag vertagt worden. Bis zu einer Entscheidung wird nun weitere Zeit vergehen.

Wie lange hat es gedauert?

Wegen der überschaubaren Zahl der Anträge blieb die Sitzungsdauer der Hauptversammlung in diesem Jahr in Grenzen. Die veranschlagte Sitzungsdauer wurde am Freitag längst nicht ausgeschöpft. Es gab also weder Zeitdruck noch Endlosdebatten. Die ABDA beziffert die Sitzungsdauer im Nachhinein auf 10 Stunden, die sich auf drei Sitzungstage verteilten.

Themenforum

Nachdem die früheren Arbeitskreise zu speziellen Themen vor einigen Jahren abgeschafft wurden, hat sich ein Nachfolgeformat noch nicht fest etabliert. Eine Diskussionsrunde im vorigen Jahr war vergleichsweise locker gestaltet und wurde durch Patienteninterviews unterbrochen. Dieses Stilmittel erinnerte fast an Unterhaltungsshows. Dagegen gab es in diesem Jahr ein „Themenforum“ mit drei vergleichsweise langen Impulsvorträgen auf hohem Niveau und einer anschließenden Diskussionsrunde, die erst spät für Publikumsbeiträge geöffnet wurde. Während der Ablauf der Hauptversammlung stets denselben Regeln folgt, darf an dieser Stelle also gespannt darauf gewartet werden, wie die ABDA den nächsten Apothekertag gestalten wird.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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