- DAZ.online
- News
- Politik
- Wer hat getagt und was ...
Nachlese zum Deutschen Apothekertag
Wer hat getagt und was wurde beschlossen?
Wie hat sich die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages zusammengesetzt? Wie viele Anträge wurden angenommen, abgelehnt oder weiterverwiesen? Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie in dieser statistischen Nachlese.
Der Deutsche Apothekertag 2017 ist vorbei. Damit ist die Zeit für die nachträgliche Statistik zur Hauptversammlung gekommen. Aufgrund der ABDA-Satzung hatten die 34 Mitgliedsorganisationen 426 Stimmen in der Hauptversammlung. Dies wäre zugleich die größtmögliche Zahl der Delegierten gewesen.
Männer, Frauen, Angestellte – die Delegierten
Es waren jedoch nur 311 Delegierte angemeldet, weil viele Mitgliedsorganisationen ihr Kontingent nicht ausschöpfen. Da jeder Delegierte bis zu zwei Stimmen abgeben darf, reicht theoretisch die Hälfte der maximalen Delegiertenzahl aus, um alle Stimmrechte wahrzunehmen. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (38 Stimmen, 16 Delegierte) und der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern (3 Stimmen, 1 Delegierter) haben jedoch in diesem Jahr nicht einmal die Hälfte der möglichen Delegierten entsandt und damit Stimmen verfallen lassen. Dagegen nutzten 18 Mitgliedsorganisationen jeweils die maximale Delegiertenzahl aus. Die Vorgehensweise ergibt sich bei den meisten Mitgliedsorganisationen aus der Satzung und den langjährigen Gewohnheiten, manchmal auch aus der Reisebereitschaft der potenziellen Delegierten.
Unter den 311 Delegierten waren in diesem Jahr gemäß den Angaben auf der ABDA-Homepage 118 Frauen und 193 Männer. 259 Delegierte sind in öffentlichen Apotheken tätig. 212 Delegierte zählen zu den Selbstständigen. Da naturgemäß alle Delegierten der Verbände selbstständig sind und die Kammern stets auch selbstständige Mitglieder entsenden, bilden die Selbstständigen die Mehrheit in der Hauptversammlung.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.