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Nachlese zum Deutschen Apothekertag
Wer hat getagt und was wurde beschlossen?
Was ging in den Ausschuss?
Anträge zu vielschichtigen Themen, bei denen eine abschließende Meinungsbildung in der Hauptversammlung kaum möglich scheint, werden üblicherweise in einen Ausschuss verwiesen. Dieses Schicksal traf diesmal fünf Anträge. Dabei ging es um Revisionen mit Augenmaß in Rezeptur und Labor, die Steigerung der Impfquote, die Speicherung von Gesundheitsdaten, die Entwicklung einer ABDA-Datenbank-App und eine App zur Abfrage der Verfügbarkeit von Arzneimitteln im Notdienst. Damit waren drei von 11 Anträgen zur Digitalisierung betroffen. Die Delegierten zeigten sich im Umgang mit diesem brisanten Thema also nicht sonderlich entschlussfreudig. Möglicherweise fühlen sich viele Delegierte nicht genug informiert, um die Folgen einer Zustimmung oder Ablehnung bei diesen Anträgen abschätzen zu können.
In diesem Zusammenhang ist eine Rückschau auf das Vorjahr interessant. Damals wurde ein sehr komplexer Antrag der Apothekerkammer Berlin zum Datenschutz in einen Ausschuss verwiesen - und dies sogar einstimmig. Knapp ein Jahr später entschied die ABDA-Mitgliederversammlung, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Teilaspekte dieses Antrags fanden sich in diesem Jahr in dem Antrag des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, Daten für die Versorgungsforschung nutzbar zu machen. Dieser Antrag wurde angenommen. Andere Teilaspekte des früheren Antrags gingen in den Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe zur Speicherung von Gesundheitsdaten in Apotheken ein. Dieser Antrag wurde in einen Ausschuss verwiesen. In einem Ausschuss landete auch der Antrag der Apothekerkammer Hamburg auf Entwicklung einer ABDA-Datenbank-App. Dieser Antrag war vor einem Jahr auf den diesjährigen Apothekertag vertagt worden. Bis zu einer Entscheidung wird nun weitere Zeit vergehen.
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