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Nachlese zum Deutschen Apothekertag
Wer hat getagt und was wurde beschlossen?
Abgelehnt, angenommen, übergangen – die Anträge
Den Delegierten lag ein Antragsheft mit 43 Anträgen vor. Verglichen mit einigen früheren Jahren war dies ein überschaubares Pensum. Im Jahr 2015 ging es um 68 und 2014 sogar um 78 Anträge. Von den 43 Anträgen betrafen 14 die Sicherstellung der Versorgung, neun die pharmazeutische Kompetenz, ebenfalls neun die Rahmenbedingungen der Berufsausübung, 10 die Digitalisierung und einer die berufsständische Organisation. Wie üblich wurden einige sehr ähnliche Anträge zu Leitanträgen verknüpft. Damit waren 38 Positionen zur Diskussion gestellt. Hinzu kamen drei Ad-hoc-Anträge, die sich aus dem Verlauf des Apothekertages ergaben, davon zwei zur Sicherstellung der Versorgung und einer zur Digitalisierung. Insgesamt ergab dies 41 Positionen.
Von diesen 41 Anträgen wurden 23 unverändert angenommen, neun weitere nach Änderungen des Antragstextes, zusammen also 32. Nur ein Antrag wurde abgelehnt. Immerhin erhielt dieser Antrag so viele Stimmen, dass die Abstimmung ausgezählt werden musste. Drei Anträge wurden übergangen. Dies ist ein diplomatisches Instrument der Hauptversammlung, das meistens dann eingesetzt wird, wenn ein Antrag aufgrund irgendwelcher Tücken im Detail nicht mehrheitsfähig ist, die grundsätzliche Idee aber nicht abgelehnt werden soll. Dann besteht die Chance, das Anliegen im nächsten Jahr anders zu formulieren und erneut einzubringen.
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