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Arzneistoffgewinnung und Arzneimittelherstellung trennen!
Nur die strikte Trennung von Arzneistoffgewinnung und Arzneimittelherstellung ist mit diversen anderen arzneimittel- und apothekenrechtlichen Regeln vereinbar. Die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung zur Ausstattung der Apothekenrezeptur beziehen sich ausschließlich auf die Herstellung von Darreichungsformen aus vorhandenen Stoffen. Apotheken sind nicht für die Herstellung von Stoffen gedacht und nicht dafür ausgerüstet. Die amtlichen Arzneibücher beschreiben Qualitätsanforderungen an Stoffe und die Weiterverarbeitung zu Arzneimitteln. Dies betrifft sowohl Apotheken als auch den weitaus überwiegenden Teil der pharmazeutischen Industrie in Europa, denn die meisten Stoffe werden fast nur noch in Asien hergestellt. Die Wissenschaft, die sich mit der Verarbeitung von Arzneistoffen zu Arzneimitteln beschäftigt, ist die pharmazeutische Technologie. Fachfremden Lesern sei hier gesagt, dass dies eine anerkannte Fachdisziplin mit umfangreicher wissenschaftlicher Forschung ist, die eines von fünf Prüfungsfächern im zweiten Abschnitt des pharmazeutischen Staatsexamens darstellt. In ihrem Urteil vergleichen die Hamburger Richter die Herstellungsschritte der Apotheke dagegen mit dem Einrühren des Arzneistoffes in Joghurt. Dies suggeriert, die pharmazeutische Technologie reduziere sich auf banales Alltagshandeln.
Appell
Daher sollten sich die zuständigen Richter folgende Frage stellen: Wie würden Sie sich fühlen, wenn ein komplett Fachfremder Ihnen sagen würde, das Fachgebiet, dem Sie Ihr berufliches Leben gewidmet haben, sei irrelevant, und die gesamte Forschung und Lehre, die dazu seit Jahrzehnten an Universitäten stattfindet, sei bedeutungslos? Würden Sie das einfach hinnehmen oder nach dem Denkfehler suchen? Letztlich bleibt aus pharmazeutischer Sicht zu appellieren, ein patentrechtliches Problem mit den Mitteln des Patentrechts zu entscheiden. Der Umweg über das Arzneimittelrecht droht dagegen unverantwortliche Kollateralschäden auszulösen.
1 Kommentar
Einerseits "Einzelzulassung", andererseits Banalisierung der Rezepturtätigkeit: Selbst schuld!
von Wolfgang Müller am 26.09.2017 um 20:13 Uhr
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