Baden-Württemberg

Ärztekammer genehmigt erstmals Fernbehandlung

Stuttgart - 23.10.2017, 15:50 Uhr

In Baden-Württemberg kann es losgehen: Dortige Ärzte dürfen Patienten erstmals ausschließlich aus der Ferne behandeln. (Foto: Fotolia / rocketclips)

In Baden-Württemberg kann es losgehen: Dortige Ärzte dürfen Patienten erstmals ausschließlich aus der Ferne behandeln. (Foto: Fotolia / rocketclips)


Laut Ärztekammer-Präsident „Neuland in Deutschland“

„Nach intensiven Vorarbeiten sind wir nun die erste ärztliche Körperschaft in der Bundesrepublik, die Ärzten die ausschließliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten erlaubt, und wir betreten damit Neuland in Deutschland“, erklärte Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, in einer Pressemitteilung. „In Baden-Württemberg wird das möglich, was außerhalb Deutschlands längst tägliche Routine und zukünftig nicht mehr aufzuhalten ist: Arzt und Patient können sich beispielsweise am Telefon oder via Handy-App begegnen, und der Arzt darf eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten."

Ein sogenannter „verantwortlicher Arzt“ garantiere auf Seiten des Anbieters dabei als Mitglied der Landesärztekammer Baden-Württemberg die gewissenhafte Einhaltung des berufsrechtlichen Rahmens gemäß der ärztlichen Berufsordnung sowie Patientensicherheit und Datenschutz. Die Modellprojekte werden fortlaufend wissenschaftlich evaluiert – um sicherzustellen, dass die Patienten bei der ausschließlichen Fernbehandlung „die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus“ geboten wird. Wann immer die Behandlung auf Distanz im Einzelfall unmöglich sei, werde auf entsprechende regionale Experten und Behandlungsangebote verwiesen, betont die Ärztekammer: Lebensbedrohliche Notfälle würden immer sofort an die Rettungsleitstelle weitergegeben.

„Der diesjährige Deutsche Ärztetag hat die baden-württembergische Innovation sehr positiv aufgenommen und will sie sich zum Vorbild nehmen“, erklärte Clever – der Ärztetag hatte 2017 die Digitalisierung als Schwerpunkt. Der Kammerpräsident betont, dass jeder einzelne Modellantrag sehr kritisch geprüft werde, damit unter anderem Patientensicherheit und Datenschutz gewährleistet sind. „Die Behandlung in einem von uns genehmigten Modellprojekt darf ausschließlich durch unsere Kammermitglieder – Ärztinnen und Ärzte aus Baden-Württemberg – vorgenommen werden“, sagte er – „nicht etwa durch im Ausland ansässige und tätige Ärzte.“ 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.