Apothekenvergütung

Wie bereitet sich die ABDA auf das Honorar-Gutachten vor?

Berlin - 26.10.2017, 14:10 Uhr

In etwa drei Wochen soll das Gutachten zum Apotheken-Honorar vorgestellt werden? Was hat die ABDA gemacht, um sich auf die anschließende politische Diskussion rund um das Apothekenhonorar vorzubereiten? (Foto: dpa)

In etwa drei Wochen soll das Gutachten zum Apotheken-Honorar vorgestellt werden? Was hat die ABDA gemacht, um sich auf die anschließende politische Diskussion rund um das Apothekenhonorar vorzubereiten? (Foto: dpa)


Welche Zugeständnisse muss die ABDA machen?

Neben der Dynamisierung ist es kein Geheimnis, dass sich die ABDA auch die zusätzliche Vergütung von Dienstleistungen wünscht. Vor einigen Monaten hatte die ABDA auf einer Pressekonferenz beispielsweise einige Präventionsleistungen vorgestellt, die die Apotheker vergütet erbringen könnten. In diesem Bereich konnten die Apotheker in den vergangenen Jahren auch schon einige Erfolge feiern: Die Einrichtung der Notdienstpauschale, das neue Fixhonorar bei den Rezepturen sowie die erhöhten BtM-Honorare sind die ersten Schritte hin zu einer „bunteren“ Apothekenvergütung.

Welche Leistungen die ABDA nun zusätzlich vergütet haben will, und welche Modellvorschläge diesbezüglich von der AG Honorierung erarbeitet werden, wollte in der Standesvertretung niemand beantworten. Ein Sprecher erklärte: „Neben dem EuGH-Urteil vom Oktober 2016 stellt das noch kommende BMWi-Gutachten einen wichtigen Bezugspunkt im Rahmen der geltenden Arzneimittelpreisverordnung dar. Mit dem Nacht- und Notdienstfonds sowie mit der neuen Vergütung für die Rezepturabgabe und die Betäubungsmitteldokumentation haben sich allerdings schon einige Ideen durchgesetzt. Auch bei ARMIN als Modellprojekt im Medikationsmanagement wurde ein interessantes Vergütungsmodell implementiert. Arbeitsgruppe und Vorstand werden sich nach weiterer interner Diskussion bei Bedarf dezidiert zu ihren Vorstellungen äußern.“

Dienstleistungs-Honorare nur "on top"?

Eines scheint für die ABDA-Verantwortlichen aber fest zu stehen: Mehrfach betonten die Mitglieder der ABDA-Spitze in der Vergangenheit, dass solche zusätzlichen Dienstleistungshonorare immer nur zusätzlich zum Fixhonorar gezahlt werden sollen, also gewissermaßen „on top“. Auch wenn ihnen das bislang gelungen ist, ist es unklar, ob die Politik diese Forderung mitgehen wird. Sollte das Gutachten beispielsweise zu dem Schluss kommen, dass das Fixum mit derzeit 8,35 Euro zu hoch angesetzt ist, wären die „On top“-Forderungen der ABDA wohl nicht mehr haltbar.

Eine Diskussion, die im Zusammenhang mit dem Honorar-Gutachten ebenfalls entstehen könnte, ist die Debatte um die 3-Prozent-Marge. Immer wieder war die Marge in den vergangenen Jahren ein wunder Angriffspunkt für die Apotheker: Zuletzt hatte es sogar ein Arbeitspapier der Gesundheitsexperten aus der Großen Koalition gegeben, auf dem eine Deckelung der Marge gefordert wurde. Aufgrund der vielen hochpreisigen Arzneimittel im Markt wollten die Politiker die Marge ab einem gewissen Betrag kappen. Hierzu dürfte die Position der ABDA klar sein: Die 3-Prozent-Marge bleibt unangetastet.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

ABDA und die Honorarfrage!?

von Heiko Barz am 28.10.2017 um 13:55 Uhr

Wenn sich die ABDA bei der Bewertung der Honorarfrage ähnlich oder gleich verhält, wie sie es schon bei dem mißglückten EU Uteil mit totaler Ignoranz getan hat, dann sehe ich schwarz. Zum EU Urteil hatten Schmidt und Tisch nicht mal einen Plan B!

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Apotheken: Von der Politik vergessen?

von Christian Giese am 27.10.2017 um 13:29 Uhr

Sollte die ABDA mal lesen, Uwe Hüsgen, Apotheken, von der Politik vergessen, insbesondere S. 41 Fazit:
"Die Politik ist gefordert, z.B. mit der Anwendung des Nominallohnindex, endlich eine Dynamisierung der Entlohnung apothekerlicher Tätigkeit zu gestalten."

Aber wir haben ja gelernt, die ABDA fordert nicht, Friedemann Schmidt wartet auf die Politik.
Können wir lange warten...

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3prozent

von Dr.Diefenbach am 26.10.2017 um 18:10 Uhr

Es kann nur Mindeststandard sein,die 3Prozent beizubehalten.Es gab vor einiger Zeit bei einem der letzten Apotage ein Mordstheater,als von Seiten des hessischen Apotthekerverbandes gefordert wurde,3Prozent als Mindestmassstab zu erhalten.Wenigstens ist das offenbar rational in den Köpfen unserer Verhandler angekommen.Und es muss klar sein. Der jetzige Aufschlag darf keinesfalls "zugunsten"anderer Vergütungen gesenkt werden.Genau darauf kann nämlich die Debatte hinauslaufen.Schon Lauterbach stellte derartige Positionen einmal auf.Wir müssen klar machen:Ärzte bekommen neue Zuwendungen,andere Gruppen ebenso(ist ja auch zB im Pflegebereich mehr als angebracht)-nur bei uns hört diese Elendsdebatte um unsere Vergütung nie(!) auf.Also :den heutigen Aufschlag PLUS Extravergütung für Zusatzleistungen.Und 3 Prozentaufschläge für Hochpreiser müssen bleiben.Schon heute schicken viele KollegInnnen doch diese Patienten aus Existenzangstgründen wegen Retaxgefahren weg.Man vergesse nie :Sind die 17 Mrd Überschüsse der GKV nicht längst nach oben überholt ,während dies hier geschrieben wird??

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3%

von kaill am 26.10.2017 um 14:40 Uhr

"Aufgrund der vielen hochpreisigen Arzneimittel im Markt wollten die Politiker die Marge ab einem gewissen Betrag kappen."

Ja ist klar und steigende Benzinpreise werden dadurch gesenkt, dass der Pächter in der Tanke weniger verdient.
Man sollte doch einfach die Regeln der Preisbildung da ändern wo die Preise entstehen, beim Hersteller - Punkt

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