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Apothekenvergütung
Wie bereitet sich die ABDA auf das Honorar-Gutachten vor?
Welche Zugeständnisse muss die ABDA machen?
Neben der Dynamisierung ist es kein Geheimnis, dass sich die ABDA auch die zusätzliche Vergütung von Dienstleistungen wünscht. Vor einigen Monaten hatte die ABDA auf einer Pressekonferenz beispielsweise einige Präventionsleistungen vorgestellt, die die Apotheker vergütet erbringen könnten. In diesem Bereich konnten die Apotheker in den vergangenen Jahren auch schon einige Erfolge feiern: Die Einrichtung der Notdienstpauschale, das neue Fixhonorar bei den Rezepturen sowie die erhöhten BtM-Honorare sind die ersten Schritte hin zu einer „bunteren“ Apothekenvergütung.
Welche Leistungen die ABDA nun zusätzlich vergütet haben will, und welche Modellvorschläge diesbezüglich von der AG Honorierung erarbeitet werden, wollte in der Standesvertretung niemand beantworten. Ein Sprecher erklärte: „Neben dem EuGH-Urteil vom Oktober 2016 stellt das noch kommende BMWi-Gutachten einen wichtigen Bezugspunkt im Rahmen der geltenden Arzneimittelpreisverordnung dar. Mit dem Nacht- und Notdienstfonds sowie mit der neuen Vergütung für die Rezepturabgabe und die Betäubungsmitteldokumentation haben sich allerdings schon einige Ideen durchgesetzt. Auch bei ARMIN als Modellprojekt im Medikationsmanagement wurde ein interessantes Vergütungsmodell implementiert. Arbeitsgruppe und Vorstand werden sich nach weiterer interner Diskussion bei Bedarf dezidiert zu ihren Vorstellungen äußern.“
Dienstleistungs-Honorare nur "on top"?
Eines scheint für die ABDA-Verantwortlichen aber fest zu stehen: Mehrfach betonten die Mitglieder der ABDA-Spitze in der Vergangenheit, dass solche zusätzlichen Dienstleistungshonorare immer nur zusätzlich zum Fixhonorar gezahlt werden sollen, also gewissermaßen „on top“. Auch wenn ihnen das bislang gelungen ist, ist es unklar, ob die Politik diese Forderung mitgehen wird. Sollte das Gutachten beispielsweise zu dem Schluss kommen, dass das Fixum mit derzeit 8,35 Euro zu hoch angesetzt ist, wären die „On top“-Forderungen der ABDA wohl nicht mehr haltbar.
Eine Diskussion, die im Zusammenhang mit dem Honorar-Gutachten ebenfalls entstehen könnte, ist die Debatte um die 3-Prozent-Marge. Immer wieder war die Marge in den vergangenen Jahren ein wunder Angriffspunkt für die Apotheker: Zuletzt hatte es sogar ein Arbeitspapier der Gesundheitsexperten aus der Großen Koalition gegeben, auf dem eine Deckelung der Marge gefordert wurde. Aufgrund der vielen hochpreisigen Arzneimittel im Markt wollten die Politiker die Marge ab einem gewissen Betrag kappen. Hierzu dürfte die Position der ABDA klar sein: Die 3-Prozent-Marge bleibt unangetastet.
4 Kommentare
ABDA und die Honorarfrage!?
von Heiko Barz am 28.10.2017 um 13:55 Uhr
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Apotheken: Von der Politik vergessen?
von Christian Giese am 27.10.2017 um 13:29 Uhr
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3prozent
von Dr.Diefenbach am 26.10.2017 um 18:10 Uhr
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3%
von kaill am 26.10.2017 um 14:40 Uhr
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