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„Miracle Mineral Supplement“
Drei Jahre Haft für Verkäufer des „Wundermittels“ MMS
Chemikalien „zusammengerührt und in schöner Verpackung verkauft“
Am vergangenen Freitag endete das Verfahren nach nur vier Verhandlungstagen. Der Verteidiger versuchte, das Gutachten anzuzweifeln. „Eine notwendige Konzentrationsbestimmung des Stoffes lag nicht vor“, erklärte er laut „Peiner Nachrichten“. „Als fundierte Grundlage halte ich das für ausgesprochen dünn.“ Doch dies ließ das Gericht nicht gelten. „Die Kammer hat keinerlei Zweifel an der Gesundheitsschädlichkeit der Mittel“, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Martin laut der Zeitung. Der 35-Jährige habe die Chemikalien „zusammengerührt und in einer schöneren Verpackung weiterverkauft“, betonte er.
Eine offene Frage bei dem Verfahren war, inwiefern die Angeklagten von den Gesundheitsgefahren hätten ausgehen müssen, solange das BfArM die Präparate nicht als bedenklich eingestuft hat. Die Richter sprachen den älteren Bruder, der nur wegen Beihilfe angeklagt wurde, frei – doch verurteilten sie den jüngeren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. „Derjenige, der ein Mittel in den Verkehr bringt und bewirbt, dass es zur Heilung von Krankheiten tauglich ist, muss selber prüfen, ob es gefährlich ist“, erklärte der Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online.
Nach Ansicht des Gerichts hat sich der 35-Jährige strafbar gemacht, da sich auf dem Beipackzettel Anwendungstipps und der Wunsch „Gute Genesung“ befanden, wie die „Peiner Nachrichten“ schreiben. Das Gericht ging dabei nicht von Vorsatz, sondern nur von Fahrlässigkeit aus – nahm aber an, dass der Beschuldigte sich der Gesundheitsgefahr bewusst war. Die Richter berücksichtigten auch, dass die Angeklagten dem Chemikalienlieferanten bewusst einen falschen Verwendungszweck angaben und zu einem anderen Händler wechselten, nachdem der erste die Lieferungen eingestellt hatte. „Das haben sie gemacht, um relativ bedenkenlos Gewinne zu erzielen“, erklärte der Richter laut „Peiner Nachrichten“.
Bei der Bemessung der Strafte berücksichtigte das Gericht, dass der 35-Jährige Ende vergangenen Jahres wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Markengesetz bereits zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden war. Gleichzeitig floss in die Strafe auch ein, dass der 35-Jährige Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro begangen haben soll, indem er Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt abgeführt hat. Die Richter ließen eine Revision zu (Az.: 22 KLs 5544 Js 49003/07).
Update: Der Gerichtssprecher korrigierte die Angaben zur anklagenden Staatsanwaltschaft nachträglich. Dies wurde entsprechend geändert.
11 Kommentare
Endlich zeigt unsere Justiz mal die Zähne
von Gerhard Jonschker am 08.11.2017 um 12:34 Uhr
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Ein Fehlurteil
von Jörn Peters am 06.11.2017 um 18:37 Uhr
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Die Akte MMS
von Michael Eric am 04.11.2017 um 20:34 Uhr
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AW: Die Akte MMS
von Gerhard Jonschker am 08.11.2017 um 15:47 Uhr
Chlordioxid ist eine gesundheitsschädliche Chemikalie, keinesfalls ein Arzneimittel
von Monika Kreusel am 04.11.2017 um 19:45 Uhr
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Absolut richtig...
von Ramona am 04.11.2017 um 14:17 Uhr
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Ahnungslos...
von Michael am 03.11.2017 um 19:59 Uhr
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AW: Traurig...
von Ramona am 04.11.2017 um 14:21 Uhr
Chlorioxid ist sagenhaft - Fordere Freispruch!
von Michel am 03.11.2017 um 16:27 Uhr
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AW: Chlorioxid ist sagenhaft - Fordere
von Heidi Nicolai am 03.11.2017 um 19:08 Uhr
AW: Chlorioxid ist sagenhaft - Fordere
von FMH am 03.11.2017 um 19:31 Uhr
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