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Arzneimittelsicherheit
Apotheker müssen sich auf securPharm vorbereiten
„Zurückbuchen oder Totalverlust“
Des Weiteren informiert die ABDA in dem Schreiben über die neuen Pflichten der Apotheker: „Ab dem 9.2.2019 müssen alle Apotheken die Sicherheitsmerkmale:
- individuelles Erkennungsmerkmal in einem Data Matrix Code (individuelle Seriennummer, Produktcode, Charge und Verfalldatum)
- Erstöffnungsschutz / Vorrichtung gegen Manipulation
jeder betroffenen Arzneimittelpackung vor Abgabe an den Patienten überprüfen und anschließend das individuelle Erkennungsmerkmal im System deaktivieren. Ohne die Überprüfung beider Sicherheitsmerkmale und das Ausbuchen vor der Abgabe dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel ab 9.2.2019 nicht mehr abgegeben werden (Art. 25 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161).“
ABDA-Tochter NGDA kümmert sich um Systemanbindung
Für die Systemanbindung der Apotheker ist nicht die ABDA selbst, sondern deren Tochter, die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA), verantwortlich. Was in den Apotheken geschieht, liegt allerdings im Verantwortungsbereich des jeweiligen Inhabers, teilt die Standesvertretung mit: „Die interne Vorbereitung zur Anbindung liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Apotheke. Zu den Aufgaben hierbei gehören unter anderem die Schaffung der Anbindungsvoraussetzungen des technischen Systems (Internetverbindung, 2D Scanner, usw.) sowie die Planung der internen Prozesse für die vom Gesetzgeber geforderte Echtheitsprüfung in Apotheken. Die technischen Prozesse zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln werden über die Warenwirtschaftssysteme integriert. Ansprechpartner für alle Fragen zur technischen Anbindung und der obligatorischen Legitimitätsprüfung ist Ihr Softwarehaus oder Ihr Partner für das Warenwirtschaftssystem. Dieser kümmert sich in Ihrem Auftrag um die Anbindung Ihrer Apotheke an das von der NGDA betriebene Apothekensystem als Teil von securPharm.“
Was müssen Apotheker besonders beachten?
In den vergangenen Monaten und Jahren haben sich auch die Apotheken-Softwarehäuser auf die Neuerungen vorbereitet. Die ABDA teilt nun mit, dass die Unternehmen die Apotheker von sich aus kontaktieren werden. Apotheker, die keine Standard-Software verwenden, sollten sich bei ihrem Softwarehaus melden. In einem Video der ABDA hat Hans-Peter Hubmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes und Chef des Bayerischen Apothekerverbandes, noch eine wichtige Mitteilung an seine Kollegen: „Eines muss man schon beachten: Wenn ich eine Packung einmal ausbuche, dann ist sie aus dem System verschwunden und kann kein zweites Mal abgegeben werden. Wenn ich diese Packung wieder zurücknehmen muss, dann muss es rechtzeitig geschehen. Dafür sind zehn Tage die absolute Obergrenze. Das heißt: Innerhalb von zehn Tagen zurückbuchen oder Totalverlust.“
In den vergangenen Monaten hatte es noch einige Stolpersteine bei der Fertigstellung des Sicherheits-Systems gegeben. Für Diskussionen sorgte unter anderem die Forderung der Apotheker nach einem eigenen Server für die Speicherung der Daten, der vom System der Hersteller getrennt ist. Die europäischen Vorgaben sehen dies nicht zwingend vor. Dem Vernehmen nach soll auch ein interner Konflikt bei den Apothekern für viel Verzögerung gesorgt haben: Offenbar hat man sich bei der ABDA nicht einigen können, welche Tochtergesellschaft der ABDA welche Aufgaben bei der securPharm-Errichtung übernimmt. Und auch die Anbindung der Hersteller könnte schneller verlaufen. Laut securPharm beteiligten sich im August 2017 erst 148 von rund 400 betroffenen pharmazeutischen Unternehmen an securPharm.
1 Kommentar
Securpharm
von Dieter Kohlmann am 19.11.2017 um 11:09 Uhr
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