Österreich

Gesichtsscanner in Apotheken installiert

Remagen - 24.11.2017, 10:15 Uhr

In Österreich testen zwei Apotheken derzeit Gesichtsscanner für Werbezwecke. Hier ein Beispiel aus Jena. (Foto: dpa)

In Österreich testen zwei Apotheken derzeit Gesichtsscanner für Werbezwecke. Hier ein Beispiel aus Jena. (Foto: dpa)


Gesichtsscanner bei der Post und bei Real

In Deutschland werden Gesichtsscanner noch eher selten eingesetzt. Vielleicht wissen die Kunden aber auch einfach nichts davon. Im Sommer dieses Jahres berichtete der WDR darüber, dass die neue Technik derzeit bundesweit in rund 100 Partnerfilialen der Post und in 40 Real-Märkten getestet werde. Gesichter von Kunden würden analysiert, um ihnen auf Bildschirmen sofort auf sie zugeschnittene Spots zu präsentieren. Laut Real-Sprecher Markus Jablonski seien die Bildschirme an der Kasse mit Kameras ausgestattet, die alle Blickkontakte mit ihnen erfassen und Geschlecht und Alter der Kunden analysieren. Außerdem werde die Dauer der Betrachtung gespeichert. Das System wisse jedoch zu keinem Zeitpunkt, wer die Person ist. Zudem seien die aufgenommenen Bilder nur für etwa 150 Millisekunden im Speicher. Sie würden rein automatisch ausgewertet und dann sofort wieder verworfen.

Big brother is watching you?

Bei der Post werde das umstrittene Verfahren in Partnerfilialen, wie zum Beispiel Schreibwarengeschäften, in Köln, München, Hamburg und Berlin erprobt, berichtet der WDR weiter. Real mache zu seinen Testmärkten keine Ortsangaben. Neben der Post und Real sollen noch mehr als 500 weitere Standorte in Deutschland mit der Technik bestückt werden, hat der WDR ermittelt. Welche das sind, war jedoch nicht heraus zu kriegen. Die NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz Helga Block sehe die Gesichtserfassung in Supermärkten durch Kameras zum Zweck der personalisierten Werbung „grundsätzlich kritisch". Die Erfassung des Gesichts sei eine Erhebung personenbezogener Daten, egal, ob der Name bekannt sei und wie lange die Daten gespeichert würden. Außerdem werfe Block die Frage auf, ob die Kunden überhaupt ausreichend auf die Pilotversuche aufmerksam gemacht werden. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten sei unter anderem nur dann zulässig, wenn eine wirksame Einwilligung der Betroffenen vorliege. Post und Real sähen darin kein Problem. Sie verwiesen auf Schilder mit dem Hinweis, das Geschäft sei „videoüberwacht“.

Kein Grund zur Sorge also? Oder einfach rundum sorglos? Die Technik der Gesichtserkennung gehöre heute schon zu unserem Alltag, betont der WDR. So verfügten die meisten modernen Smartphones über eine automatische Gesichtserkennung. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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