Open-House-Verfahren

Baden-Württemberg sucht Zyto-Rabatte

Berlin - 13.12.2017, 17:25 Uhr

Auch in Baden-Württemberg soll es bald Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern für Zytostatika geben. (Foto: benicoma / fotolia)

Auch in Baden-Württemberg soll es bald Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern für Zytostatika geben. (Foto: benicoma / fotolia)


Ab Februar soll es auch in Baden-Württemberg die ersten Zyto-Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen geben. Die DAK hat federführend für die Ersatz-, Innungs- und Betriebskrankenkassen sowie die Knappschaft ein Open-House-Verfahren gestartet.

Nun geht es Schlag auf Schlag: Im Oktober starteten die ersten Open-House-Verträge nach den Vorgaben des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) in NRW, Schleswig-Holstein und Hamburg. Allerdings bislang in einem sehr bescheidenen Ausmaß. Von 55 Wirkstoffen fanden die Kassen bislang nur für acht Rabattpartner.  Kürzlich zogen die Kassen in Hessen sowie Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nach. Sie wollen ihre Open-House-Verträge über Wirkstoffe, die Apotheker für parenterale Zubereitungen für ambulante Krebspatienten nutzen, am 1. Januar 2018 starten lassen.

Jetzt hat die DAK-Gesundheit ein entsprechendes Verfahren für Baden-Württemberg angestoßen. Sie sucht für insgesamt 27 Subtanzen Vertragspartner. Und das im Namen der Ersatz-, Innungs- und Betriebskrankenkassen sowie die Knappschaft. Die AOK Baden-Württemberg ist nicht beteiligt, auch nicht die landwirtschaftlichen Kassen. Die AOK fehlte auch schon in Hessen, im Nordosten der Republik übernahm sie hingegen die Federführung für das Verfahren.

Auch bei den Open-House-Verträgen in Baden-Württemberg gilt: Die Konditionen sind einheitlich, Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Das heißt: Die Kassen machen Vorgaben, die die Hersteller akzeptieren können oder nicht. Eine Exklusivität wird nicht zugesichert.

24 Monate Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnt erstmalig ab dem 1. Februar 2018. Der Vertrag endet spätestens am 31. Januar 2020 – unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Denn die Hersteller können jederzeit beitreten. Der Vertrag endet überdies, wenn ein Exklusivvertrag abgeschlossen wird. Die Verträge sind für alle Zyto-Apotheken relevant, die ihren Standort in der KV-Region Baden-Württemberg haben. Ist ein Rabattvertrag abgeschlossen, so muss sie diesen bedienen.

Hilfstaxe vor der Schiedsstelle

Unterdessen dürften die Zyto-Apotheker gespannt auf den morgigen Donnerstag blicken: Am 14. Dezember tritt erneut die Schiedsstelle zusammen, um zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband zu vermitteln. Es geht um die in der Hilfstaxe neu festzusetzenden Preise für parenterale Zubereitungen aus onkologischen Fertigarzneimitteln. Die AOK Hessen hatte mit Blick auf diese noch nicht abgeschlossenen Hilfstaxe-Verhandlungen entschieden, sich nicht an dem Open-House-Verfahren zu beteiligen.

Unklar ist, inwieweit diese beiden neuen Sparinstrumente, die der Gesetzgeber den Kassen im Gegenzug zur Streichung der exklusiven Apotheken-Verträge an die Hand gegeben hat, miteinander harmonieren. Die Versorgungs-Chefin des AOK-Bundesverbands, Sabine Richard, hatte kürzlich im DAZ.online-Interview erklärt, die beiden Maßnahmen lähmten sich gegenseitig.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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