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24 Monate Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnt erstmalig ab dem 1. Februar 2018. Der Vertrag endet spätestens am 31. Januar 2020 – unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Denn die Hersteller können jederzeit beitreten. Der Vertrag endet überdies, wenn ein Exklusivvertrag abgeschlossen wird. Die Verträge sind für alle Zyto-Apotheken relevant, die ihren Standort in der KV-Region Baden-Württemberg haben. Ist ein Rabattvertrag abgeschlossen, so muss sie diesen bedienen.
Hilfstaxe vor der Schiedsstelle
Unterdessen dürften die Zyto-Apotheker gespannt auf den morgigen Donnerstag blicken: Am 14. Dezember tritt erneut die Schiedsstelle zusammen, um zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband zu vermitteln. Es geht um die in der Hilfstaxe neu festzusetzenden Preise für parenterale Zubereitungen aus onkologischen Fertigarzneimitteln. Die AOK Hessen hatte mit Blick auf diese noch nicht abgeschlossenen Hilfstaxe-Verhandlungen entschieden, sich nicht an dem Open-House-Verfahren zu beteiligen.
Unklar ist, inwieweit diese beiden neuen Sparinstrumente, die der Gesetzgeber den Kassen im Gegenzug zur Streichung der exklusiven Apotheken-Verträge an die Hand gegeben hat, miteinander harmonieren. Die Versorgungs-Chefin des AOK-Bundesverbands, Sabine Richard, hatte kürzlich im DAZ.online-Interview erklärt, die beiden Maßnahmen lähmten sich gegenseitig.
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