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Bundesratsbeschluss
Länder wollen Wundermittel-Verkauf auf Kaffeefahrten entgegenwirken
Lücke im Arzneimittelgesetz
So gebe es im Arzneimittelgesetz (AMG) zwar ein generelles Verbot für den Verkauf von Arzneimitteln im Reiseverkehr. Allerdings gebe es eine Ausnahme zu dieser Regelung – nämlich für Präparate, die auch außerhalb der Apotheken verkauft werden dürfen. Und auch im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gebe es Lücken, heißt es in der Begründung.
Außerdem fordern die Länder, dass die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten erweitert und auch die Beförderung zum Veranstaltungsort erfasst werden soll. Gegenwärtig sei den Ordnungsbehörden regelmäßig nicht bekannt, wo die unseriöse Kaffeefahrt beginnt, so dass sie nicht zur rechten Zeit eingreifen und die Fahrt verhindern könnten.
Für zu niedrig hält der Bundesrat außerdem die aktuell geltenden Bußgelder und schlägt deshalb eine deutliche Anhebung um das Zehnfache vor, die bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht und die Vertriebsverbote greifen soll.
Der Beschluss vom heutigen Freitag wird nun an den neuen Bundestag weitergeleitet, der sich mit dem Wunsch der Länder auseinander setzen muss.
1 Kommentar
Kaffeefahrten
von Dr.Albrecht Emmerich am 17.12.2017 um 11:01 Uhr
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