Honorar-Gutachten

Wo liegen die Unterschiede zu den früheren Versionen?

Süsel - 22.12.2017, 09:55 Uhr

Die veröffentlichte Version des Honorar-Gutachtens arbeitet mit leicht geänderten Zahlen. An welchen Stellschrauben hat die Agentur beim Apothekenhonorar zuletzt noch gedreht? (Foto: dpa)

Die veröffentlichte Version des Honorar-Gutachtens arbeitet mit leicht geänderten Zahlen. An welchen Stellschrauben hat die Agentur beim Apothekenhonorar zuletzt noch gedreht? (Foto: dpa)


Im nun veröffentlichten Honorar-Gutachten ist der Rechenweg ebenso problematisch wie in der Vor-Version. Weiterhin kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass die Apotheker insgesamt zu viel verdienen. Die leicht veränderten Empfehlungen beruhen fast nur auf geänderten Ausgangsdaten.

Das lange erwartete, nun veröffentlichte Honorar-Gutachten sieht Einbußen von durchschnittlich etwa 40.000 Euro pro Apotheke allein aufgrund der empfohlenen Änderungen der Apothekenhonorierung vor. Hinzu kämen die Folgen durch die fehlenden Rabattspielräume des Großhandels. Da schon Vor-Versionen des Gutachtens bekannt waren, mussten die Apotheker mit solchen Inhalten des Gutachtens rechnen. In der bereits analysierten Vor-Version wurde die Einbuße mit 45.000 Euro veranschlagt. Der Unterschied ergibt sich allerdings nicht aus einer veränderten Einschätzung der Gutachter zu ihrem grundsätzlichen Rechenweg, sondern aus einer Summe von Details bei den verarbeiteten Daten.

Andere Daten zu Kosten und Notdiensten

Nach einer ersten Prüfung der finalen Fassung zeigen sich relevante Unterschiede insbesondere bei den Nicht-Personalkosten gemäß dem Statistischen Bundesamt, den Notdiensttarifen der Adexa, dem Umgang mit kalkulatorischen Kosten für den Notdienst und beim Abrechnungsaufwand für Rezepte. Aufgrund der Daten des Statistischen Bundesamtes gehen die Gutachter jetzt davon aus, dass die Apotheken im Jahr 2018 Nicht-Personalkosten inklusive Bruttoinvestitionen von 4.588,7 Millionen Euro haben (statt 4.542 Millionen Euro).

Außerdem werden den Apothekerleitern zusätzliche kalkulatorische Kosten als Unternehmerlohn für ihre Notdiensteinsätze in Höhe von 54,5 Millionen Euro zugestanden. Diese beiden Änderungen schlagen allerdings nur zu 40 Prozent auf das Ergebnis durch, weil sie in der weiteren Rechnung auf alle Packungen umgelegt werden. Diese Kostenschlüsselung bleibt die entscheidende Ursache für die vorgeschlagene massive Kürzung des Gesamthonorars.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Mission accomplished ...

von Christian Timme am 22.12.2017 um 12:45 Uhr

Wer nur mit großen Zahlen hantiert, mit diesen ungewichtet, frei von Ethik, Regularien und Fachwissen, verantwortungslos umgeht, mit Zuschlägen milliardenfach multipliziert und die Wünsche des Auftraggebers berücksichtigt ... der kann in diesem System nur scheitern und trotzdem seinen Auftrag erfüllen. Von einer ehemaligen Lehrkraft kann man nicht mehr erwarten ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Mission accomplished

von Christian Giese am 22.12.2017 um 15:32 Uhr

Frei von jeglicher Ethik!
Auch als BWL´er hat man gemeinwohlpflichtige Verantwortung.
Ich täte mich schämen!

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