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Honorar-Gutachten
Wo liegen die Unterschiede zu den früheren Versionen?
Zyto-Apotheken stärker belastet
In Verbindung mit den Änderungen bei den gesondert honorierten Leistungen sollen letztlich 4.295,7 Millionen Euro (statt 4.265 Millionen Euro) durch den Festzuschlag gedeckt werden, woraus sich 5,84 Euro pro Rx-Einheit ergeben (statt 5,80 Euro, derzeit 8,35 Euro). Insbesondere durch höhere Abrechnungskosten für Rezepte ergibt sich auch ein höherer prozentualer Zuschlag pro Rx-Einheit von 5 Prozent (statt 4,8 Prozent, derzeit 3 Prozent).
Außerdem steigt die Honorierung des Notdienstes, weil höhere Adexa-Tarife als in der Vor-Version angesetzt werden. Daraufhin empfehlen die Gutachter, den Zuschlag für den Notdienstfonds von derzeit 16 Cent pro Rx-Packung auf 33 Cent zu erhöhen. In der Vor-Version waren noch 26 Cent vorgesehen. Diese und weitere Änderungen mindern die kalkulierten Einbußen gegenüber der Vor-Version um 5.000 Euro pro Apotheke.
Für „Normal“-Apotheken ergibt sich ein minimaler Vorteil auch aus etwas höheren Arbeitspreisen für die Rezeptur gegenüber der Vor-Version. Dagegen würden Apotheken mit Parenteralia-Herstellung noch stärker belastet als in der Vor-Version. Die Arbeitspreise für Parenteralia sollen nach der Empfehlung der Gutachter nur noch 22 bis 32 Euro betragen (derzeit mindestens 50 Euro). In der Vorversion waren es noch 33 bis 49 Euro. Der jeweils höchste Wert bezieht sich auf Schmerzpumpen. Im Ergebnis würden die Apotheken für die Parenteralia-Herstellung nur noch mit 157,6 Millionen Euro honoriert (statt 177 Millionen Euro in der Vor-Version, derzeit 410 Millionen Euro nach Berechnungen der Gutachter).
2 Kommentare
Mission accomplished ...
von Christian Timme am 22.12.2017 um 12:45 Uhr
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AW: Mission accomplished
von Christian Giese am 22.12.2017 um 15:32 Uhr
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