- DAZ.online
- News
- Politik
- Wo liegen die ...
Honorar-Gutachten
Wo liegen die Unterschiede zu den früheren Versionen?
Im nun veröffentlichten Honorar-Gutachten ist der Rechenweg ebenso problematisch wie in der Vor-Version. Weiterhin kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass die Apotheker insgesamt zu viel verdienen. Die leicht veränderten Empfehlungen beruhen fast nur auf geänderten Ausgangsdaten.
Das lange erwartete, nun veröffentlichte Honorar-Gutachten sieht Einbußen von durchschnittlich etwa 40.000 Euro pro Apotheke allein aufgrund der empfohlenen Änderungen der Apothekenhonorierung vor. Hinzu kämen die Folgen durch die fehlenden Rabattspielräume des Großhandels. Da schon Vor-Versionen des Gutachtens bekannt waren, mussten die Apotheker mit solchen Inhalten des Gutachtens rechnen. In der bereits analysierten Vor-Version wurde die Einbuße mit 45.000 Euro veranschlagt. Der Unterschied ergibt sich allerdings nicht aus einer veränderten Einschätzung der Gutachter zu ihrem grundsätzlichen Rechenweg, sondern aus einer Summe von Details bei den verarbeiteten Daten.
Andere Daten zu Kosten und Notdiensten
Nach einer ersten Prüfung der finalen Fassung zeigen sich relevante Unterschiede insbesondere bei den Nicht-Personalkosten gemäß dem Statistischen Bundesamt, den Notdiensttarifen der Adexa, dem Umgang mit kalkulatorischen Kosten für den Notdienst und beim Abrechnungsaufwand für Rezepte. Aufgrund der Daten des Statistischen Bundesamtes gehen die Gutachter jetzt davon aus, dass die Apotheken im Jahr 2018 Nicht-Personalkosten inklusive Bruttoinvestitionen von 4.588,7 Millionen Euro haben (statt 4.542 Millionen Euro).
Außerdem werden den Apothekerleitern zusätzliche kalkulatorische Kosten als Unternehmerlohn für ihre Notdiensteinsätze in Höhe von 54,5 Millionen Euro zugestanden. Diese beiden Änderungen schlagen allerdings nur zu 40 Prozent auf das Ergebnis durch, weil sie in der weiteren Rechnung auf alle Packungen umgelegt werden. Diese Kostenschlüsselung bleibt die entscheidende Ursache für die vorgeschlagene massive Kürzung des Gesamthonorars.
Zyto-Apotheken stärker belastet
In Verbindung mit den Änderungen bei den gesondert honorierten Leistungen sollen letztlich 4.295,7 Millionen Euro (statt 4.265 Millionen Euro) durch den Festzuschlag gedeckt werden, woraus sich 5,84 Euro pro Rx-Einheit ergeben (statt 5,80 Euro, derzeit 8,35 Euro). Insbesondere durch höhere Abrechnungskosten für Rezepte ergibt sich auch ein höherer prozentualer Zuschlag pro Rx-Einheit von 5 Prozent (statt 4,8 Prozent, derzeit 3 Prozent).
Außerdem steigt die Honorierung des Notdienstes, weil höhere Adexa-Tarife als in der Vor-Version angesetzt werden. Daraufhin empfehlen die Gutachter, den Zuschlag für den Notdienstfonds von derzeit 16 Cent pro Rx-Packung auf 33 Cent zu erhöhen. In der Vor-Version waren noch 26 Cent vorgesehen. Diese und weitere Änderungen mindern die kalkulierten Einbußen gegenüber der Vor-Version um 5.000 Euro pro Apotheke.
Für „Normal“-Apotheken ergibt sich ein minimaler Vorteil auch aus etwas höheren Arbeitspreisen für die Rezeptur gegenüber der Vor-Version. Dagegen würden Apotheken mit Parenteralia-Herstellung noch stärker belastet als in der Vor-Version. Die Arbeitspreise für Parenteralia sollen nach der Empfehlung der Gutachter nur noch 22 bis 32 Euro betragen (derzeit mindestens 50 Euro). In der Vorversion waren es noch 33 bis 49 Euro. Der jeweils höchste Wert bezieht sich auf Schmerzpumpen. Im Ergebnis würden die Apotheken für die Parenteralia-Herstellung nur noch mit 157,6 Millionen Euro honoriert (statt 177 Millionen Euro in der Vor-Version, derzeit 410 Millionen Euro nach Berechnungen der Gutachter).
2 Kommentare
Mission accomplished ...
von Christian Timme am 22.12.2017 um 12:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Mission accomplished
von Christian Giese am 22.12.2017 um 15:32 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.