Zarzio von Inopha

Bei importiertem Filgrastim-Biosimilar fehlt Hinweis auf Verschreibungspflicht

Stuttgart - 02.01.2018, 15:45 Uhr

Rx-Hinweis fehlt: Deswegen ruft ein Importeur mehrer Chargen Filgrastim aus Apotheken zurück. (Foto: Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com)

Rx-Hinweis fehlt: Deswegen ruft ein Importeur mehrer Chargen Filgrastim aus Apotheken zurück. (Foto: Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com)


Zarzio® ist ein von Novartis-Tochter Sandoz produziertes Filgrastim-Biosimilar. Bei einem Parallelimport ist allerdings ein Kennzeichnungsfehler aufgetreten. Bei dem von der Inopha GmbH vertriebenen Präparat fehlt bei mehreren Chargen der Hinweis auf die Verschreibungspflicht. Wie die Arzneimittelkommission mitteilt, werden die betroffenen Packungen zurückgerufen. 

Aufgrund eines Kennzeichnungsfehlers ruft die Inopha GmbH mehre Chargen ihres Filgrastim-Imports Zarzio® zurück. Konkret fehlt der Hinweis auf Verschreibungspflicht. Betroffen ist die 5er Packung mit 30 Millionen Einheiten mit den Chargen-Bezeichnungen GD6521, GF7838, FP0920 sowie die 5er Packung mit 48 Millionen Einheiten. Hier sind es die Chargen FW6113, GP1163, GR7686 und GU7059. Es handelt sich jeweils um Fertigspritzen.

Apotheker sind angehalten, ihre Bestände zu prüfen. Der Importeur weist darauf hin, dass keine eigenständige Rücksendung vorgenommen werden soll, sondern die Firma diesbezüglich kontaktiert werden soll, die dann eine Abholung veranlasst.

Bioidentical zu Filgrastim Hexal

Zarzio® ist in Deutschland nur als Import erhältlich. Es ist ein Biosimilar zu Amgens Neupogen®. Zarzio® und Filgrastim Hexal sind Bioidenticals, dürfen also gegeneinander ausgetauscht werden. 

Filgrastim

Filgrastim ist ein in E. coli gentechnisch hergestellter humaner Granulozyten-Koloniestimulierender-Wachstumsfaktor. Er fördert die Entstehung neutrophiler Granulozyten und ihre Freisetzung aus dem Knochenmark. Filgrastim wird hauptsächlich zur Behandlung von Neutropenien eingesetzt, zum Beispiel aufgrund einer Chemotherapie.

Handelsname: Neupogen® und Biosimilars 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Erneute „Filgrastim“-Retaxation

Achtung beim Austausch von Biologicals

Retax einer Biologika-Verordnung am Beispiel Erypo®

Austauschen oder nicht?

Oyavas® und Alymsys® sind untereinander austauschbar

Zwei neue Bevacizumab-Bioidenticals

Spezielle Substitutionskriterien beachten

Wirkstoffverordnung Biologikum

Produktionsorte und die Anforderungen an die Kontrolle

Wer sich auf die Herstellung von Biosimilars spezialisiert hat

Wie sich Biosimilars von Originalen unterscheiden können

Gleich, ähnlich oder anders?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.