Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

„Apotheken-Spionage” vor Gericht

Berlin - 03.01.2018, 07:00 Uhr

Vor dem Landgericht Berlin startet diese Woche der Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz. (Foto: dpa)

Vor dem Landgericht Berlin startet diese Woche der Strafprozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz. (Foto: dpa)


Am morgigen Donnerstag startet vor dem Berliner Landgericht der Strafprozess um den „Apotheken-Spion“ im Bundesgesundheitsministerium und seinen mutmaßlichen Auftraggeber – den früheren ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz. Ihnen werden das Ausspähen von Daten und Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorgeworfen – und zwar im Zeitraum von 2009 bis 2012.

Diese Woche beginnt nach langjährigem Vorlauf vor dem Landgericht in Berlin-Moabit die Hauptverhandlung gegen zwei gemeinsam angeklagte Männer: Christoph H. und Thomas B. Bei H. handelt es sich um einen IT-Techniker, der zwischen 2009 und 2012 als Systemadministrator im Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitete. Hinter B. steckt Thomas Bellartz – in der Apothekenszene bekannt als früherer Leiter der Hauptstadt-Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung (PZ), der im Juli 2007 auf den ABDA-Pressesprecher-Posten wechselte. Diese Stelle besetzte er bis August 2011. Parallel baute er die Kommunikationsagentur El Pato und den von dieser betriebenen Nachrichtendienst Apotheke Adhoc auf – zusammen mit Patrick Hollstein, der als Journalist bei der PZ begann und Apotheke Adhoc-Chefredakteur wurde, sowie seiner damaligen Partnerin Elke Hinkelbein.

Heute ist Bellartz Geschäftsführer beider Portale und Apotheke Adhoc-Herausgeber. Dabei verstand es Bellartz, seine beiden geschäftlichen Aktivitäten zu verbinden: In den Jahren 2007 bis 2011 flossen von der ABDA an El Pato rund 2,5 Millionen Euro für PR, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – so stand es in einem Sonderprüfbericht aus dem Jahr 2013, den die ABDA in Auftrag gegeben hatte, nachdem die Ermittlungen Ende 2012 bekannt wurden. Dieser Bericht kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die Organisations- und Kontrollstrukturen im Berliner Apothekerhaus erhebliche Mängel und Lücken aufwiesen. Der Bericht verschwand zwar wieder – doch die ABDA hat mittlerweile nachgearbeitet und sich Compliance-Regeln verordnet.

Vorwurf: Geld gegen Informationen

Erstmals hatte DAZ.online Ende 2012 von Durchsuchungen im BMG und den Ermittlungen gegen Bellartz und H. berichtet. Bellartz sollte sich über H. interne Informationen aus dem Ministerium beschafft haben – gegen Bezahlung. Etwa zur Arbeit an der Novelle der Apothekenbetriebsordnung, die seinerzeit die Pharmazeuten bewegte.

Daniel Bahr (FDP) war zu diesem Zeitpunkt Bundesgesundheitsminister und reagierte „stinksauer“ auf den bekannt gewordenen Verdacht. „Das war kein Zufall, sondern gezieltes Vorgehen“, erklärte er damals. Bahr sorgte selbst für die Strafanzeige und den Strafantrag. Doch die Ermittlungsarbeiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft zogen sich in die Länge. Erst Ende 2015 beschloss das Landgericht Berlin-Moabit, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Und es vergingen zwei weitere Jahre, ehe es nun so weit ist.

Ex-ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf als Zeuge geladen

Konkret wird den beiden Angeklagten vorgeworfen, sich in arbeitsteiligem Zusammenwirken von 2009 bis 2012 in 40 Fällen vertrauliche Daten aus dem BMG verschafft zu haben. Der Zweck: Durch deren Verbreitung wollten sie finanziellen Profit ziehen. Dabei soll H. seine Stellung als Systemadministrator des BMG ausgenutzt haben, um bestimmte, kennwortgeschützte E-Mail-Postfächer der Fachreferate auszuspähen, die ihm zuvor durch Bellartz benannt wurden. Die darin enthaltenen Daten habe er auf eine CD gebrannt, heißt es seitens des Gerichts. Diese soll er sodann dem damaligen ABDA-Sprecher gegen Zahlung von Geldbeträgen (insgesamt 26.550 Euro) übergeben haben. Die Geldübergaben sollen vorwiegend in oder in der Nähe einer Bank-Filiale in Berlin-Mitte erfolgt sein. Während es H. um das Geld gegangen sein dürfte, wird B. vorgehalten, er habe sich mit den ausgespähten Daten einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen wollen. 

§ 202a Strafgesetzbuch – Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Bei H. geht es aber auch noch um mehr: Er soll zudem im Februar 2005 in ein Marzahner Mehrfamilienhaus eingebrochen sein, um 52.000 Euro Bargeld sowie ein Laptop zu entwenden. Die Tatbeute habe er für den Kauf einer Einbauküche und die Gestaltung seiner Hausauffahrt verwenden wollen. Zudem wird ihm der Besitz kinderpornographischen Video- und Bildmaterials zur Last gelegt. Mit diesen Taten wird Bellartz nicht in Zusammenhang gebracht.

Zunächst hatte das Gericht für den Prozess zehn Verhandlungstage angesetzt. Mittlerweile sind es 17 Verhandlungstermine bis Ende April. Zahlreiche Zeugen sind geladen. Unter ihnen ist auch Heinz-Günter Wolf, der in der fraglichen Zeit ABDA-Präsident war. Aber auch Bernadette Sickendiek, Sprecherin der Geschäftsführung des Phagro, soll aussagen.

Beziehung ABDA/El Pato

Der Fall des „Apotheken-Spions“ sorgte schon vor gut fünf Jahren für einigen Wirbel – sowohl in der Fachpresse als auch in den Publikumsmedien. FAZ, Spiegel und andere überregionale Medien berichteten breit über den Fall und die Verflechtungen von ABDA und El Pato. Spiegel online titelte seinerzeit: „Apotheker-Lobbyist Bellartz: ‚Eine Lüge am Tag geht immer‘“. Es ist davon auszugehen, dass auch der Prozess wieder auf ein breites Medienecho treffen wird. Der Verdacht, dass Lobbyisten in Gesetz- und Verordnungsentwürfe von Ministerien ausspähen lassen, ist auf jeden Fall eine Schlagzeile wert. Auch wenn die begehrten Informationen möglicherweise gar nicht primär für die ABDA gedacht waren, sondern für Apotheke Adhoc.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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