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BMG könnte Impfpflicht anordnen
In der Tat ist das Ministerium ermächtigt, eine ähnliche Verordnung zu erlassen. Im Infektionsschutzgesetz ist nämlich geregelt, dass das BMG nach Zustimmung des Bundesrates anordnen kann, „dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ teilnehmen müssen. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit könne aus diesem Grund eingeschränkt werden. Ob sich eine allgemeine Impfpflicht – so wie es die JuLis wünschen – mit diesem Paragrafen begründen ließe, ist allerdings zweifelhaft.
Hackemann verweist nochmals auf die Vorteile einer Impfpflicht: „Kinder können sich ihre Eltern nicht aussuchen. Sie dürfen deshalb nicht darunter leiden, wenn sich ihre Eltern weigern, ihnen Zugang zur medizinischen Grundversorgung zu gewähren. Hier ist die Gesellschaft gefragt, das Kindeswohl im Zweifel auch gegen den Willen der Eltern zu schützen.“
Auch die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich zuletzt in einer Kleinen Anfrage mit der Impfpflicht und den Impfraten in Deutschland beschäftigt. Die Fraktion hatte auf Daten des Robert-Koch-Instituts verwiesen und sich vor diesem Hintergrund über „massive Defizite“ beschwert. In der Antwort hatte die Bundesregierung unter anderem geschrieben, dass in den vergangenen zehn Jahren etwa 190.000 Menschen an Krankheiten gestorben seien, gegen die es eine Immunisierung gibt.
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