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Bürgerversicherung
Ärzte drohen mit Widerstand und Praxisschließungen
Ärzte sollen „parat und gegebenenfalls widerstandsbereit“ sein
Diese Argumente führen die Ärzteverbände gegen die Bürgerversicherung ins Feld:
- Aus Sicht der Mediziner gibt es keine „Zweiklassenmedizin“. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Die Behauptung einer Zweiklassenmedizin ist eine Diffamierung des jetzigen Systems und eine Beleidigung aller im System tätigen Ärzte. Jeder Arzt sorgt dafür, dass Patienten, die dringend Facharzttermine benötigen, diese auch erhalten.“
- Die Verbände verweisen auf die historischen Hintergründe der GKV-/PKV-Trennung und schreiben: „Die Einführung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde eingeführt, weil es gesellschaftlicher Konsens war, dass gut verdienende Bürger für sich selber zu sorgen hätten und keinen Anspruch auf die Solidarität von Beziehern mittlerer und geringer Einkommen verdienten. Dieser Personenkreis wurde damit zum Selbstzahler. (…) Es ist also nicht so, dass sich heute Privatversicherte der Solidarität entzögen, sondern es wurde ihnen die Solidarität verweigert. Dies jetzt argumentativ umzudrehen ist unseriös. Mit einer Bürgerversicherung zahlt die Sekretärin künftig mit ihren Beiträgen die Herzoperation ihres Vorstandsvorsitzenden.
- Behauptungen, nach denen der Beitragssatz in einer Bürgerversicherung für alle Versicherten insgesamt sinken würde, weisen die Mediziner zurück. „Bei rund 80 Prozent der Privatversicherten liegt das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und sie leisten dadurch keine nennenswerten Beiträge in die Bürgerversicherung. Folglich: Bürgerversicherung bedeutet Beitragssteigerungen!“
- Aus Sicht der Ärzteverbände würde mit einer Bürgerversicherung jeglicher Wettbewerb im Krankenversicherungsmarkt erstickt. „Das einzig bislang bestehende Wettbewerbsinstrument für eine innovative Versorgung, nämlich die teilweise Möglichkeit des Wechsels in den Status eines Selbstzahlers, der sich privat versichert hat, ist komplett abgeschafft. Ein Wettbewerb um Leistungen findet dann nicht mehr statt. Es bildet sich ein Oligopol ausschließlich von Gesetzlichen Krankenkassen. (…) Auch wenn es noch verschiedene Versicherungsunternehmen gibt, so ist bei dem fehlenden Wettbewerb eine Einheitskasse, eine Einheitsversicherung, faktisch gegeben.“
- Die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) verteidigen die Verbände mit den folgenden Worten: „Im Übrigen ist die ärztliche Gebührenordnung ein Eckpfeiler der Freiberuflichkeit im Sinne des freien Berufes, wie es für Rechtsanwälte oder Architekten selbstverständlich ist. Die Ärzteschaft hat einen Anspruch auf eine eigenständige ärztliche Gebührenordnung, die ihre Leistungsfähigkeit und ihre gesellschaftliche Verantwortung widerspiegelt.“
Die Verbände wünschen sich, dass die Mediziner vor Ort diese Informationen ihren Patienten „in leicht verständlicher Weise vermitteln“. Doch mit reiner Information gibt sich zumindest der SpiFa nicht zufrieden. In dem Anschreiben an die Ärzte heißt es: „Neben Information und Aufklärung soll mit dem Informationspapier aber auch deutlich werden, dass derzeit in der Gesundheitspolitik gravierende Veränderungen für die ärztliche Berufsausübung vorbereitet werden.“ Die Ärzte müssten daher „parat und gegebenenfalls widerstandsbereit“ sein. Der Verband sieht eine „harte Auseinandersetzung“ auf sich zukommen. Und weiter: „Dies kann auch die zeitweise Schließung von Praxen bedeuten. Dies werden wir koordiniert in der Allianz der Berufsverbände, der sowohl der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands als auch der NAV Virchow Bund angehören, vorbereiten.“
4 Kommentare
Nur nichts „übereilen“ ... Apotheker denken ja „langfristig“ ...
von Christian Timme am 08.01.2018 um 23:42 Uhr
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Bürgerversicherung
von Uwe Hüsgen am 08.01.2018 um 20:49 Uhr
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Richtig
von Peter Lahr am 08.01.2018 um 13:30 Uhr
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AW: Falsch un kurzsichtig
von Wolfgang Müller am 08.01.2018 um 17:52 Uhr
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