- DAZ.online
- News
- Politik
- Welche Apotheker dürfen ...
Berufspolitik
Welche Apotheker dürfen an der ABDA-Nachwuchsveranstaltung teilnehmen?
Wird die Veranstaltung wiederholt?
Fest steht also, dass sich bei dem ABDA-Nachwuchstreffen im Februar ein sehr buntes Teilnehmer-Bild ergeben wird – Apotheker mit berufspolitischer Erfahrung treffen auf Kollegen, die noch völlig unbewandert in dieser Thematik sind, und Apothekeninhaber treffen auf Pharmazeuten, die vom Kauf einer Apotheke noch weit entfernt sind.
Klar ist aber auch, dass das Interesse an einer solchen Veranstaltung höher ist als die von der ABDA angebotene Teilnehmerzahl. Insofern stellt sich die Frage, ob aus diesem Treffen nun eine ganze Veranstaltungsreihe wird. Ein ABDA-Sprecher dazu: „Nach dem 19.2. haben wir eine Basis, auf der man bewerten kann, ob bzw. in welcher Form eine Wiederholung Sinn machen würde.“ Aber warum wurde die Teilnehmerzahl denn überhaupt auf 60 begrenzt, wenn so viele Apotheker Interesse daran hätten? Der ABDA-Sprecher: „Die Teilnehmerzahl ist unter anderem deswegen auf ca. 60 Personen begrenzt, damit auch Teamarbeit in überschaubaren Gruppen möglich ist. Eine reine Frontalveranstaltung macht in diesem Kontext keinen Sinn. Es soll auch einen Dialog geben.“
Zur Auswahl der Apotheker durch die Mitgliedsorganisationen erklärte der Sprecher, dass man diese Entscheidungen „bewusst“ den Kammern und Verbänden überlassen habe. „Schließlich kennen Sie ihre Mitglieder, die Apothekerinnen und Apotheker, selbst am besten, und wissen, wer sich in der Berufspolitik engagieren will und kann oder auf Landesebene bereits damit begonnen hat.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.