Prozess gegen Zyto-Apotheker

Nebenklage will Bundeskanzlerin Merkel als Zeugin befragen

Essen - 11.01.2018, 13:20 Uhr

Erstaunlicher Antrag der Nebenklage im Prozess gegen den Zyto-Apotheker Peter S. aus Bottrop: Wegen eines Briefes an die Nebenklägerin soll Bundeskanzlerin Angela Merkel vor Gericht aussagen. (Foto: HFD)

Erstaunlicher Antrag der Nebenklage im Prozess gegen den Zyto-Apotheker Peter S. aus Bottrop: Wegen eines Briefes an die Nebenklägerin soll Bundeskanzlerin Angela Merkel vor Gericht aussagen. (Foto: HFD)


Bei der Verhandlung am heutigen Donnerstag kam es zu einem überraschenden Antrag: Ein Nebenklagevertreter will Bundeskanzlerin Angela Merkel – oder einen Vertreter des Bundeskanzleramts – als Zeugin laden. In einem Schreiben soll sie das Verhalten des Zyto-Apothekers als „kriminell“ beschrieben haben.

Eigentlich war im Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. für den heutigen Donnerstag die Vernehmung eines Sachverständigen des Paul-Ehrlich-Instituts anberaumt. Doch bevor diese starten konnte, stellte ein Nebenklagevertreter einen Beweisantrag, der im Gericht für großes Erstaunen sorgte: Er beantrage vor der Strafkammer, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) oder ein instruierter Vertreter des Bundeskanzleramts als Zeuge geladen werden.

Hintergrund des Antrages ist, dass die Nebenklägerin Heike Benedetti, die selber Krebsmittel des Apothekers erhalten hat und seit dem vergangenen Herbst monatliche Demonstrationen organisiert, sich am 2. Januar an die Bundeskanzlerin gewandt hat. Im Auftrag Merkels wurde ihr laut ihrem Rechtsanwalt nur zwei Tage darauf vom Bundeskanzleramt geantwortet – und das Verhalten des Bottroper Zyto-Apothekers als „Einzelfall kriminellen Fehlverhaltens“ verurteilt.

Richter stellt Antrag vorerst zurück

Da die Antwort auf die Anfrage von Merkel laut dem Anwalt eine Bewertung darstellt, soll nun das Bundeskanzleramt offenlegen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung in dieser Sache vorliegen. Für ihn deutet auch die schnelle Antwort innerhalb von nur zwei Tagen an, dass sich das Bundeskanzleramt bereits zuvor mit der Angelegenheit befasst hat.

Der Vorsitzende Richter stellte jedoch den Antrag zurück und ließ zunächst den Sachverständigen vernehmen – „unabhängig davon, was die Zeugin Merkel hier aussagen wird“, erklärte er. Der zuständige Staatsanwalt schloss sich des Nebenklagevertreters nicht an, sondern erklärte lediglich, der Antrag habe die Verhandlung 'offenbar etwas auflockern' sollen.

Ein Pressesprecher der Bundesregierung wollte auf Nachfrage von DAZ.online zu dem Fall nicht Stellung nehmen. Der Schriftwechsel sei vertraulich, betonte er.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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