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In ihrem kürzlich erschienenen Buch „Die Krebsmafia“ thematisieren zwei Journalisten die Zyto-Versorgung in Deutschland. Neben bereits aus Medienberichten bekannten Skandalen veröffentlichten die Autoren auch neue Recherchen. Ein Hamburger Zyto-Apotheker zog nun gegen Teile des Buches vor Gericht und erhielt in einem Eilverfahren teils Recht. Die ABDA hält sich derweil komplett bedeckt.
Der Journalist und Autor Oliver Schröm beschäftigt sich seit langem mit der Zyto-Versorgung: Für den „Stern“ sowie das ARD-Magazin „Panorama“ deckte er mehrfach illegale Machenschaften auf und filmte beispielsweise mit versteckter Kamera, wie ein Apotheker einen Onkologen bestechen wollte. Zusammen mit seinem Kollegen Niklas Schenck veröffentlichte er Ende vergangenen Jahres das Buch „Die Krebsmafia. Kriminelle Milliardengeschäfte und das skrupellose Spiel mit dem Leben von Patienten“, in dem sie bisherige Recherchen mit neuen Details anreicherten. „Kein Bereich im deutschen Gesundheitswesen ist so skrupellos und kriminell wie das Geschäft mit Krebsmedikamenten“, heißt es in der Beschreibung des Buches: Statt Vertrauen sei Vorsicht geboten. „Mit dem Leid der Patienten machen Ärzte und Apotheker kriminelle Geschäfte“, erklärt der Verlag.
Aus Sicht des Journalisten Schröm sind Vorfälle wie jene in Bottrop kein Einzelfall: Dass Krebsmittel – wie es einem Bottroper Apotheker vorgeworfen wird – gestreckt werden, sei „leider Alltag in Deutschland“, erklärte Schröm gegenüber „Deutschlandfunk Kultur“: „Nach unseren Recherchen müssen wir davon ausgehen, dass quasi täglich tausende von Menschen Medikamente bekommen, wo fragwürdig ist, ob überhaupt noch Wirkstoff drin ist oder ob der Wirkstoff noch ausreichend vorhanden ist“, erklärte der Autor auch unter Berufung auf überschrittene Haltbarkeitszeiten bei Restmengen, über die auch DAZ.online berichtet hatte.
Er kritisierte gegenüber dem Radiosender auch die bisherige Praxis der Zyto-Kontrollen stark. „Jede Pommesbude wird besser überwacht als solche Zyto-Apotheken“, erklärte er unter Berufung darauf, dass die Kontrollen fast immer nach Vorankündigung erfolgen – und die Arzneimittel selber praktisch nie untersucht werden.
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