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Verblisterung
Warum spielt die Heimversorgung keine Rolle im Honorar-Gutachten?
Notdienste, Rezepturen, BtM-Abgaben – die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Gutachter haben viele Arbeitsprozesse in der Apotheke beleuchtet, um die eigenen Vergütungs-Empfehlungen zu erarbeiten. Ein Arbeitsbereich bleibt aber komplett unerwähnt: die Heimbelieferung. Der Bundesverband der Patientenindividuellen Arzneimittelverblisterer beschwert sich nun über diese Lücke. Das Ministerium antwortet prompt.
Um zu errechnen, ob die Vergütung einzelner Leistungen der
Apotheker, wie etwa die Rezepturherstellung oder die BtM-Abgabe, aus ihrer Sicht gerecht ist oder nicht, sind die
Honorar-Gutachter in Kontakt mit den Apothekern getreten: Die Mitarbeiter der
Agentur 2HM wollten von den Pharmazeuten in einer Umfrage wissen, wie viel Zeit
pro Arbeitsschritt benötigt wird. Und so kommt es, dass die Gutachter in der
Endversion der Studie nun teilweise minutengenau vorrechnen, welcher
Leistungsbereich aus ihrer Sicht im Preis-Leistungs-Verhältnis unterbezahlt ist und in welchem Bereich sie zu viel Geld erhalten.
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Dass die Berechnung der Leistungen von Pflegeheim-beliefernden Apotheken ganz fehlt, darüber beschwert sich nun der Bundesverband der Patientenindividuellen Arzneimittelverblisterer (BPAV) in einer Pressemitteilung. Dort heißt es: „Im Gutachten (…) bleibt ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelversorgung unbelichtet: Die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Die Versorgung mehrerer hunderttausend Patienten mit individueller Medikation nicht zu erfassen, ist für den BPAV eine Schwachstelle dieses Gutachtens, da es nicht die Marktgegebenheiten und Notwendigkeiten einer zeitgemäßen pharmazeutischen Versorgung widerspiegelt.“
Aus Sicht des Verbandes ist die Bedeutung der Heimbelieferung gar nicht groß genug einzuschätzen. Die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) sei der „wesentliche Beitrag zur fehlerfreien und therapietreuen Medikamentenversorgung von älteren und damit oft multimorbiden Patienten“. Und weiter: „Die Überprüfung und permanente Pflege des Medikationsplanes vor der Abgabe der Arzneimittel auf Verschreibungsfehler und die extrem aufwändige Organisation der rechtzeitigen Rezeptausstellung durch die Ärzte, eine praktisch fehlerfreie Portionierung und die daraus entstehende Transparenz für alle am Medikationsprozess Beteiligten werden schon heute zum Vorteil hunderttausender Patienten von Apotheken vorgenommen. Blisterzentren benutzen dafür seit Jahren elektronische Medikationspläne, um die Patientenversorgung zu managen und sehen sich hier als Innovationstreiber.“
Heimbelieferung kein Tätigkeitsfeld in der AMPreisV
Der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann fürchtet nun, dass durch die Nicht-Erwähnung im Gutachten auch die Dienste seiner Mitglieder langfristig geringgeschätzt werden könnten. „Sollten die Folgen des Gutachtens zukünftig der Verlust moderner im Markt nachgefragter Dienstleistungen, wie die des Verblisterns sein, dann gefährdet dieses Gutachten die Gesundheit hunderttausender Patienten.“
Über Twitter antwortete das Wirtschaftsministerium allerdings prompt auf die Fragen und Vorwürfe des Blister-Verbandes. Dort teilte das BMWi mit: „Forschungsprojekt erstreckt sich auf AMPreisV. BMWi ist für AMPreisV zuständig und kann nur für seinen Zuständigkeitsbereich handeln. Pharmazeutische Versorgung v. Pflegeheimen wird in AMPreisV nicht geregelt und ist deshalb auch nicht Gegenstand des Gutachtens.“
Auch der Blister-Verband ist sich durchaus im Klaren darüber, dass die Leistungen seiner Mitglieder bislang nicht in der AMPreisV aufgeführt sind. Der Verband kommt aber zu dem Schluss, dass dies ganz dringend von Nöten sei: „Dass diese lebenswichtige Dienstleistung bisher nicht Teil der AMPreisV ist, zeigt deutlich wie veraltet die Strukturen der Bewertung pharmazeutischer Leistungen sind.“
1 Kommentar
Verblisterung
von Frank Ebert am 15.01.2018 um 19:31 Uhr
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