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Kleine Anfrage
Thüringer Regierung prüft Gutachten zum Apothekenhonorar
Die Lage der Apotheken beschäftigt auch die thüringische Landespolitik. Anlässlich einer Kleinen Anfrage eines CDU-Landtagsabgeordneten stellte die Gesundheitsministerin des Landes, Heike Werner (Linke), klar, dass Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung – etwa ausgelöst durch das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums – nur mit Zustimmung der Länder möglich sind.
Der Thüringer Landtagsabgeordnete Christoph Zippel (CDU) hatte Ende Dezember eine Kleine Anfrage an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gerichtet. Er verwies dabei auf die Medienberichterstattung im Zusammenhang mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebenen Honorargutachten. Demnach werfe fast jede zweite Apotheke in Deutschland so wenig Ertrag ab, dass sich ein Weiterbetrieb kaum noch lohne.
Das bringt Zippel zu zwei Fragen: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die wirtschaftliche Lage der Apotheken in Thüringen vor? Und wäre nach Ansicht der Landesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die Qualität der Beratung und Betreuung durch die Apotheken sowie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern weiterhin gewährleistet, wenn sich die Apothekenzahl tatsächlich um 50 Prozent reduzieren würde?
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Thema: Apothekenhonorar
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Keine Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage der Apotheken
In der nun vorliegenden Antwort der zuständigen Ministerin Heike Werner (Linke) heißt es zunächst, dass die Landesregierung keine Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage der Apotheken in Thüringen hat. Die Überwachungsbefugnisse des Landes bezögen sich nur auf den ordnungsgemäßen Verkehr mit Arzneimitteln – nicht aber auf wirtschaftliche Aspekte.
Zur zweiten Frage erklärt Werner, dass der Landesregierung auch keine Informationen vorlägen, dass die Arzneimittelversorgung durch Apotheken in Thüringen gefährdet sei. Und weiter: „Um die fiktive Frage der Gefährdung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei einer Reduktion der Apothekenzahl in Thüringen um 50 Prozent beantworten zu können, würde es eines Bewertungsmaßstabes bedürfen. Diesen aber gibt es auf Grund der fehlenden Bedarfsplanung in diesem Bereich nicht.“
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