- DAZ.online
- News
- Politik
- Thüringer Regierung prü...
Kleine Anfrage
Thüringer Regierung prüft Gutachten zum Apothekenhonorar
Freie Heilberufler als Qualitätsgarant
Dennoch hat Werner noch einige Anmerkungen. Sie erläutert, dass Apotheken im Auftrag des Bundegesetzgebers eine hoheitliche Aufgabe im öffentlichen Interesse erfüllen: Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Der Gesetzgeber habe in diesem Zusammenhang eine Reihe von Pflichten und Bestimmungen für Apotheken vorgesehen. Auch habe er den Betrieb einer Apotheke an die Erfüllung umfangreicher persönlicher und sächlicher Voraussetzungen geknüpft, die von der zuständigen Behörde bei der Erlaubniserteilung abzuprüfen sind. „Die Versorgungslage und Fragen zum Bedarf einer Apotheke zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehören dabei nicht zu den Erlaubnistatbeständen“, schreibt Werner.
Damit im Einklang stehe die Arzneimittelpreisverordnung, in der das BMWi im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und – im Fall von Tierarzneimitteln – dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Preise und Preisspannen für Arzneimittel sowie die Preise für besondere Leistungen der Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln festsetzt. Der Verordnungsgeber müsse dabei gemäß § 78 Abs. 2 AMG den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Tierärzte, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen. Zu den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher gehöre auch die Sicherstellung der Versorgung.
Anhand dieser gesetzlichen Bestimmungen prüfe die Landesregierung derzeit das Gutachten zum Apothekenhonorar. Die Ministerin weist dabei darauf hin, dass Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung der Zustimmung des Bundesrates unterliegen. Abschließend stellt sie klar, dass es ein Anliegen der Landesregierung sei, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auch in Zukunft durch Apothekerinnen und Apotheker als freie Heilberufler sicherzustellen. „Aus Sicht der Landesregierung ist der persönlich haftende Heilberufler Garant für die Qualität der Beratung und Betreuung der Patientinnen und Patienten, auch in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten“.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.