Kleine Anfrage

Thüringer Regierung prüft Gutachten zum Apothekenhonorar

Berlin - 20.02.2018, 12:00 Uhr

Heike Werner (Linke), Gesundheitsministerin in Thüringen, ist überzeugt, dass der persönlich haftende Heilberufler Garant für die Qualität der Beratung und Betreuung der Patientinnen und Patienten ist. (Foto: imagao)

Heike Werner (Linke), Gesundheitsministerin in Thüringen, ist überzeugt, dass der persönlich haftende Heilberufler Garant für die Qualität der Beratung und Betreuung der Patientinnen und Patienten ist. (Foto: imagao)


Die Lage der Apotheken beschäftigt auch die thüringische Landespolitik. Anlässlich einer Kleinen Anfrage eines CDU-Landtagsabgeordneten stellte die Gesundheitsministerin des Landes, Heike Werner (Linke), klar, dass Änderungen an der Arzneimittelpreisverordnung – etwa ausgelöst durch das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums – nur mit Zustimmung der Länder möglich sind.

Der Thüringer Landtagsabgeordnete Christoph Zippel (CDU) hatte Ende Dezember eine Kleine Anfrage an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gerichtet. Er verwies dabei auf die Medienberichterstattung im Zusammenhang mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegebenen Honorargutachten. Demnach werfe fast jede zweite Apotheke in Deutschland so wenig Ertrag ab, dass sich ein Weiterbetrieb kaum noch lohne.

Das bringt Zippel zu zwei Fragen: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die wirtschaftliche Lage der Apotheken in Thüringen vor? Und wäre nach Ansicht der Landesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die Qualität der Beratung und Betreuung durch die Apotheken sowie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern weiterhin gewährleistet, wenn sich die Apothekenzahl tatsächlich um 50 Prozent reduzieren würde?

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Thema: Apothekenhonorar

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Keine Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage der Apotheken 

In der nun vorliegenden Antwort der zuständigen Ministerin Heike Werner (Linke) heißt es zunächst, dass die Landesregierung keine Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage der Apotheken in Thüringen hat. Die Überwachungsbefugnisse des Landes bezögen sich nur auf den ordnungsgemäßen Verkehr mit Arzneimitteln – nicht aber auf wirtschaftliche Aspekte.

Zur zweiten Frage erklärt Werner, dass der Landesregierung auch keine Informationen vorlägen, dass die Arzneimittelversorgung durch Apotheken in Thüringen gefährdet sei. Und weiter: „Um die fiktive Frage der Gefährdung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei einer Reduktion der Apothekenzahl in Thüringen um 50 Prozent beantworten zu können, würde es eines Bewertungsmaßstabes bedürfen. Diesen aber gibt es auf Grund der fehlenden Bedarfsplanung in diesem Bereich nicht.“

Freie Heilberufler als Qualitätsgarant

Dennoch hat Werner noch einige Anmerkungen. Sie erläutert, dass Apotheken im Auftrag des Bundegesetzgebers eine hoheitliche Aufgabe im öffentlichen Interesse erfüllen: Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Der Gesetzgeber habe in diesem Zusammenhang eine Reihe von Pflichten und Bestimmungen für Apotheken vorgesehen. Auch habe er den Betrieb einer Apotheke an die Erfüllung umfangreicher persönlicher und sächlicher Voraussetzungen geknüpft, die von der zuständigen Behörde bei der Erlaubniserteilung abzuprüfen sind. „Die Versorgungslage und Fragen zum Bedarf einer Apotheke zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gehören dabei nicht zu den Erlaubnistatbeständen“, schreibt Werner.

Damit im Einklang stehe die Arzneimittelpreisverordnung, in der das BMWi im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und – im Fall von Tierarzneimitteln – dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Preise und Preisspannen für Arzneimittel sowie die Preise für besondere Leistungen der Apotheken bei der Abgabe von Arzneimitteln festsetzt. Der Verordnungsgeber müsse dabei gemäß § 78 Abs. 2 AMG den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Tierärzte, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen. Zu den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher gehöre auch die Sicherstellung der Versorgung.

Anhand dieser gesetzlichen Bestimmungen prüfe die Landesregierung derzeit das Gutachten zum Apothekenhonorar. Die Ministerin weist dabei darauf hin, dass Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung der Zustimmung des Bundesrates unterliegen. Abschließend stellt sie klar, dass es ein Anliegen der Landesregierung sei, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auch in Zukunft durch Apothekerinnen und Apotheker als freie Heilberufler sicherzustellen. „Aus Sicht der Landesregierung ist der persönlich haftende Heilberufler Garant für die Qualität der Beratung und Betreuung der Patientinnen und Patienten, auch in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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