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Nutzenbewertung
Gabelmann sieht EU-Harmonisierung als Rückschritt
Sylvia Gabelmann, Gesundheitspolitikerin der Linksfraktion im Bundestag, äußert in einem offenen Brief ihre Bedenken zu der geplanten EU-weiten Vereinheitlichung der Nutzenbewertung. Aus ihrer Sicht könnte die geplante Harmonisierung in Deutschland den Patientenschutz verschlechtern. Gabelmann fordert die gesundheitspolitischen Sprecher auf, im Bundestag eine gemeinsame Initiative gegen den möglichen Qualitätsverlust in der Arzneimittelbewertung auf den Weg zu bringen.
Vor drei Wochen legte die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vor, der das Ziel hat, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten in sämtlichen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Aus Sicht der EU-Kommission soll diese Harmonisierung die Transparenz für Patienten verbessern und Herstellern die Einhaltung unterschiedlicher nationaler Nutzenbewertungsverfahren ersparen.
Sylvia Gabelmann, die Sprecherin für Arzneimittel und Patientenrechte der Bundestagsfraktion Die Linke, sieht den Vorschlag der EU-Kommission kritisch. In einem offenen Brief an die gesundheitspolitischen Sprecher von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen warnt sie vor einer Verschlechterung des Patientenschutzes in Deutschland durch die EU-Harmonisierung.
Drohender Qualitätsverlust
Aus ihrer Sicht bildet die frühe Nutzenbewertung in Deutschland durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) im Gesundheitswesen bereits eine gute Grundlage für die Versorgungsqualität. Dieser gute Qualitätsstandard könnte durch die Vereinheitlichung abgesenkt werden. So fehlen laut Gabelmann in dem Entwurf der EU-Kommission elementare Verfahrensdefinitionen, die in der deutschen Nutzenbewertung selbstverständlich sind. Als Beispiele nennt sie unter anderem die Anwendung der evidenzbasierten Methodik und die Transparenz darüber, wie die Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit zustande kommen.
Die Gesundheitspolitikerin und Apothekerin bemängelt zudem, dass der neue Richtlinienentwurf tief in die Regelungen nationaler Mitgliedstaaten eingreifen würde. Denn aus ihrer Sicht sollte nicht primär nach wirtschaftlichen Kriterien entschieden werden, welches Arzneimittel in der Versorgung gelangen soll.
Da der Kommissionsentwurf aus Sicht von Gabelmann zu einem Rückschritt für Deutschland führen würde, fordert sie die gesundheitspolitischen Sprecher auf, gemeinsam im Bundestag eine Initiative gegen die von ihr befürchtete Verschlechterung auf den Weg zu bringen. Die Bundesregierung soll dadurch in ihren Verhandlungen unterstützt werden, die Erwartungen über die Fortsetzung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelbewertung bei der Diskussion um den Kommissionsentwurf einzubringen.
Kritik von G-BA, Kassen und VdPP
Sylvia Gabelmann steht mit ihrer Einschätzung nicht alleine da. So warnt der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Josef Hecken in einer Pressemitteilung, dass die Vereinheitlichung den heterogenen nationalen Gesundheitssystemen nicht gerecht werden könne. Der GKV-Spitzenverband befürchtet eine Absenkung der hohen Standards in Deutschland für die Bewertung neuer Medikamente. Auch der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) prognostiziert einen Qualitätsverlust der Arzneimittelbewertungen durch die EU-Vereinheitlichung.
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller dagegen begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission. Denn für globale Pharmakonzerne würde der EU-Vorschlag zur Harmonisierung eine Erleichterung des internationalen Geschäfts bedeuten.
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