Wie oft erbringen die Ärzte spezielle Leistungen? Reicht die Frequenz
aus, dass Sie diese kompetent erbringen können? Halten sie die strengen
Anforderungen an die Geräte ein, die sie verwenden? Bilden sie sich regelmäßig
fort? All das halten vertrauensvolle Patienten sicher für selbstverständlich,
aber das Gesetz verlangt von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine
regelmäßige Kontrolle, ob das auch stimmt, frei nach dem Motto: „Vertrauen
ehrt. Kontrolle ist besser.“
Grundlage hierfür sind die zwischen der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Qualitätssicherungsvereinbarungen. Außerdem gelten für
ausgewählte Leistungsbereiche Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Die KVen sind zunächst für die Erteilung der Genehmigungen an die rund
170.000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten verantwortlich. Hierfür prüfen sie,
ob die Voraussetzungen, wie die besondere fachliche Befähigung, gerätetechnische
Vorgaben, räumliche Gegebenheiten der Praxis, usw. erfüllt sind. Danach bleiben
die Ärzte kontinuierlich weiter unter Beobachtung. Was im Jahr 2016 dabei
heraus gekommen ist, können Interessierte im KBV-Qualitätsbericht 2017 nachlesen.
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