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KBV-Qualitätsbericht 2017
Wenig schwarze Schafe bei den Kassenärzten
Bei fehlendem Fortbildungsnachweis droht Entzug der Zulassung
Die niedergelassenen Vertragsärzte sind sowohl durch ihre Berufsordnungen als auch durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) zu einer kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Alle fünf Jahre müssen sie gegenüber ihrer KV mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen, in der Regel durch ein Kammerzertifikat. Im Jahr 2016 mussten bundesweit 13.092 Teilnehmer der vertragsärztlichen Versorgung ein solches Zertifikat beibringen. Die große Mehrheit, nämlich 96,5 Prozent tat das auch. 454 Ärzte und Psychotherapeuten waren jedoch säumig und mussten deswegen Honorarkürzungen in Kauf nehmen. Zwölf Ärzten und Psychotherapeuten, die den Fortbildungsnachweis auch nach zweijähriger Nachholfrist nicht vorlegen konnten, wurde deswegen im Jahr 2016 die Zulassung entzogen.
Qualitätssicherung gehört zur ambulanten Versorgung wie das Stethoskop
Die Sicherung und kontinuierliche Förderung der Qualität gehöre zur ambulanten Versorgung wie das Stethoskop in die Arztpraxis, schreiben der Vorsitzende des Vorstands der KBV Andreas Gassen, der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister und Vorstandsmitglied Thomas Kriedel in ihrem Grußwort zum KBV-Qualitätsbericht 2017. Das KV-System habe eine lange Reihe von Qualitätsinstrumenten in die Versorgung gebracht, manche – beispielsweise die Qualitätszirkel oder Peer Reviews – auf freiwilliger Basis. Andere – wie die regelmäßige Beurteilung von Fallsammlungen oder Geräteprüfungen – seien in einzelnen Leistungsbereichen verpflichtend vorgegeben. Der Bericht für 2016 lege wieder einmal dar, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen konsequent umgesetzt würden. Außerdem mache er einmal mehr deutlich, dass die Niedergelassenen den Sektorenvergleich mit den Krankenhäusern nicht zu scheuen brauchten. Mit der fortschreitenden Ambulantisierung der Medizin würden diese Stärken der Niedergelassenen noch weiter an Bedeutung gewinnen, so ihre Überzeugung.
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