KBV-Qualitätsbericht 2017

Wenig schwarze Schafe bei den Kassenärzten

Remagen - 21.02.2018, 16:00 Uhr

Laut KBV-Qualitätsbericht bilden sich die meisten Ärzte regelmäßig fort. (Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com)                                      

Laut KBV-Qualitätsbericht bilden sich die meisten Ärzte regelmäßig fort. (Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com)                                      


Wer als Arzt Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte erbringt, muss dafür sorgen, dass die Qualität auch stimmt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen das regelmäßig mit Stichproben und legen jedes Jahr einen Bericht dazu vor. Jetzt wurden die Ergebnisse für 2016 präsentiert. Danach stehen die Ärzte insgesamt recht gut da.

Wie oft erbringen die Ärzte spezielle Leistungen? Reicht die Frequenz aus, dass Sie diese kompetent erbringen können? Halten sie die strengen Anforderungen an die Geräte ein, die sie verwenden? Bilden sie sich regelmäßig fort? All das halten vertrauensvolle Patienten sicher für selbstverständlich, aber das Gesetz verlangt von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eine regelmäßige Kontrolle, ob das auch stimmt, frei nach dem Motto: „Vertrauen ehrt. Kontrolle ist besser.“

Grundlage hierfür sind die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Qualitätssicherungsvereinbarungen. Außerdem gelten für ausgewählte Leistungsbereiche Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Die KVen sind zunächst für die Erteilung der Genehmigungen an die rund 170.000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten verantwortlich. Hierfür prüfen sie, ob die Voraussetzungen, wie die besondere fachliche Befähigung, gerätetechnische Vorgaben, räumliche Gegebenheiten der Praxis, usw. erfüllt sind. Danach bleiben die Ärzte kontinuierlich weiter unter Beobachtung. Was im Jahr 2016 dabei heraus gekommen ist, können Interessierte im KBV-Qualitätsbericht 2017 nachlesen.

Was hat die KBV im Jahr 2016 geprüft?

  • 169.866 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten
  • 277.543 Genehmigungen zu verschiedenen Bereichen
  • 12.261 Stichproben- / Dokumentationsprüfungen (Ärzte)
  • 124.720 geprüfte Patientendokumentationen
  • 4.704 Frequenzüberprüfungen (Ärzte)
  • 16.508 Fortbildungen gemäß spezieller Qualitätssicherungsvorgaben
  • 17.935 gerätebezogene Prüfungen
  • 3.877 Hygieneprüfungen

470 Genehmigungen widerrufen

Zum Ende des Berichtsjahres hielten die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherungen rund 277.500 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen. Im Jahr 2016 wurden unter anderem in 12.261 Einzelfallprüfungen 124.720 Patientendokumenta­tionen geprüft. (Zu weiteren Prüfungen siehe Kasten.) Bei speziellen Quali­tätsmängeln oder wiederholten schwerwiegenden Beanstandungen mussten die Genehmigungen widerrufen werden. Dies geschah in insgesamt 470 Fällen. Als konkrete Gründe hierfür gibt der Bericht an, dass spezielle Fortbildungs- und Leistungsnachweise nicht erbracht worden waren, dass die Mindestfrequenz für die Erbringung der jeweiligen Leistung nicht erfüllt war oder dass gerätebezogene Anforde­rungen wie Wartungsnachweise, messtechnische Kontrollen oder Hygieneprüfungen nicht ordnungsgemäß waren. 

Bei fehlendem Fortbildungsnachweis droht Entzug der Zulassung

Die niedergelassenen Vertragsärzte sind sowohl durch ihre Berufsordnungen als auch durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) zu einer kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Alle fünf Jahre müssen sie gegenüber ihrer KV mindestens 250 Fort­bildungspunkte nachweisen, in der Regel durch ein Kammerzertifikat. Im Jahr 2016 mussten bundesweit 13.092 Teilnehmer der vertragsärzt­lichen Versorgung ein solches Zertifikat beibringen. Die große Mehrheit, nämlich 96,5 Prozent tat das auch. 454 Ärzte und Psycho­therapeuten waren jedoch säumig und mussten deswegen Ho­norarkürzungen in Kauf nehmen. Zwölf Ärzten und Psychotherapeuten, die den Fortbildungsnachweis auch nach zweijähriger Nachholfrist nicht vorlegen konnten, wurde deswegen im Jahr 2016 die Zulassung entzogen.

Qualitätssicherung gehört zur ambulanten Versorgung wie das Stethoskop

Die Sicherung und kontinuierliche Förderung der Qualität gehöre zur ambulanten Versorgung wie das Stethoskop in die Arztpraxis, schreiben der Vorsitzende des Vorstands der KBV Andreas Gassen, der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister und Vorstandsmitglied Thomas Kriedel in ihrem Grußwort zum KBV-Qualitätsbericht 2017. Das KV-System habe eine lange Reihe von Qualitätsinstrumenten in die Versorgung gebracht, manche – beispielsweise die Qualitätszirkel oder Peer Reviews – auf freiwilliger Basis. Andere – wie die regelmäßige Beurteilung von Fallsammlungen oder Geräteprüfungen – seien in einzelnen Leistungsbereichen verpflichtend vorgegeben. Der Bericht für 2016 lege wieder einmal dar, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen konsequent umgesetzt würden. Außerdem mache er einmal mehr deutlich, dass die Niedergelassenen den Sektorenvergleich mit den Krankenhäusern nicht zu scheuen brauchten. Mit der fortschreitenden Ambulantisierung der Medizin würden diese Stärken der Niedergelassenen noch weiter an Bedeutung gewinnen, so ihre Überzeugung.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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