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Skandal um mögliche Unterdosierungen
Hatte der Zyto-Apotheker psychische Probleme?
Beim Landgericht Essen bringt die Verteidigung des Angeklagten Peter S. eine Hirnschädigung als einen Grund für mögliche Minderdosierungen vor – und beantragt die Vernehmung eines psychiatrischen Gutachters. Das Gericht will erneut Sachverständige vom Paul-Ehrlich-Institut und vom Landeszentrum Gesundheit NRW hören, nach deren Analysen sichergestellte Infusionsbeutel unterdosiert waren. Die Verteidigung bestreitet weiterhin, dass die Untersuchungen zuverlässig sind.
Schon in vorherigen Verhandlungstagen wurde im Prozess gegen den Zyto-Apotheker Peter S. mehrfach eine Kopfverletzung thematisiert, die dieser im Jahr 2008 erlitten hat. Am heutigen Donnerstag brachte die Verteidigung dies nun als Erklärung für mögliche Probleme vor, schreibt die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ): Die Anwälte hätten ihren Mandanten als psychisch derart gestört bezeichnet, dass ihm etwaige Fehler bei der Herstellung von Chemotherapien gar nicht bewusst gewesen seien. Seit der schweren „Frontalhirnschädigung“ leide er unter „unbewussten Fehlhandlungen“, vor allem unter Stress. „Diese Störung ist für ihn nicht wahrnehmbar“, erklärte ein Verteidiger laut WAZ.
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Die Anwälte des Apothekers wollen einen Psychiater als Gutachter laden, da er zur „schweren Hirnschädigung in Folge eines Schädel-Hirn-Traumas“ berichten könne, die „gravierende neurologische Auffälligkeiten“ zur Folge habe, wie das Recherchebüro Correctiv berichtet. Der Gutachter habe S. zweimal in seiner Untersuchungshaft besucht und bei Testaufgaben einen Leistungsabfall gefunden: Ein „hirnorganisches Psychosyndrom“ führe womöglich zu einer „Störung des entscheidungsbezogenen Denkens“ und womöglich zu „unbewussten Fehlleistungen unter Stress“. Daher seien möglicherweise vorsätzliche Handlungen ausgeschlossen, argumentieren die Verteidiger.
Zeugen zufolge keine Persönlichkeitsveränderung
Der Staatsanwalt und die Nebenkläger lehnten die Ladung des Gutachters jedoch ab: Mehrere Zeugen hatten ausgesagt, dass der Angeklagte keine Persönlichkeitsveränderung gezeigt habe. Auch sei das Herstellen der Zytostatika kein standardisierter Vorgang, bei dem Flüchtigkeitsfehler passieren könnten. Das Gutachten zur Hirnschädigung wollten die Verteidiger nicht öffentlich vorlesen – sie scheiterten auch mit einem Antrag, die Thematik gänzlich unter Ausschluss zu diskutieren. „Weil es in diesem Prozess auch um die Gesundheit der Bevölkerung geht, überwiegt das öffentliche Interesse“, zitiert die WAZ den Vorsitzenden Richter Johannes Hidding.
2 Kommentare
Approbation
von Holger am 23.02.2018 um 8:21 Uhr
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Zyto- Apotheker
von Alexander Zeitler am 22.02.2018 um 18:36 Uhr
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