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Grippeimpfung
G-BA: FDP-Gesundheitsexperte Ullmann verkennt die Tatsachen
Hätte eine sofortige Umsetzung der Empfehlung geholfen?
Zu der oben zitierten Aussage, merkt der G-BA an, dass es nicht das RKI sei, das die bisherige Impfempfehlung präzisiert habe, sondern die STIKO, und sich deren Empfehlung in die Zukunft richte. Somit sei zukünftig – also für die Saison 2018/2019 – der Vierfach-Impfstoff für die Immunisierung gegen Grippe zu verwenden. Zudem stellt der G-BA klar, dass die Veröffentlichung der STIKO vom November, auf die Ullmann Bezug nimmt, rein der Information dienen solle. In dem Brief heißt es: „Mit diesen Ankündigungen wird jedoch ausdrücklich noch keine Empfehlung (inklusive wissenschaftlicher Begründung) ausgesprochen; STIKO-Empfehlungen werden erst mit deren offizieller Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin wirksam.“ Und die erfolgte am 11. Januar 2018.
Weiter erklärt der G-BA, unmittelbar danach mit der Umsetzung begonnen zu haben. Und nicht nur das – Hecken schreibt: „Der G-BA schöpft dabei die ihm nach dem Gesetz eingeräumten Möglichkeiten zur Verkürzung des Verfahrens, auch der Verkürzung der Frist auf drei Wochen für das gesetzlich vorgeschriebene und noch bis zum 15. März 2018 laufende Stellungnahmeverfahren zur Sachverständigeneinbeziehung, aus“
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Dann erklärt er noch einmal, dass die Empfehlung der STIKO sich auf die kommende Saison beziehe. Sie stehe in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Grippewelle – eine Tatsache, die Ullmann nach Ansicht des G-BA verkennt. Und selbst eine sofortige Rechtsgültigkeit der STIKO-Empfehlung vom 11. Januar wäre für die laufende Grippe-Saison nicht rechtzeitig gewesen, weil sich die Ärzte in der Regel im Herbst mit Impfstoffen bevorraten und auch die Impfung allgemein für Oktober oder November empfohlen wird. Vielmehr soll der Zeitplan der STIKO-Empfehlung und das nachgelagerte Verfahren den Herstellern ausreichend Zeit bieten, den Impfstoff rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
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