Skandal um mögliche Unterdosierungen

Gericht verhandelt weiter über Hirnverletzung des Zyto-Apothekers

Essen - 14.03.2018, 09:00 Uhr

Litt Peter S. an einem „hirnorganischen Psychosyndrom“? (Foto: hfd / DAZ.online)

Litt Peter S. an einem „hirnorganischen Psychosyndrom“? (Foto: hfd / DAZ.online)


Ein gut zehn Jahre zurückliegender Unfall beschäftigt das Landgericht Essen im Verfahren gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. weiter: Die Verteidiger des Apothekers haben vorgebracht, er habe seitdem psychische Probleme gehabt – und sprachen von möglichen „unbewussten Fehlhandlungen“. Ein hierzu vorgelegtes Gutachten reicht dem Gericht jedoch nicht aus: Ein forensischer Psychiater soll sich nun mit den Fragen beschäftigen.

Nachdem die Verteidigung des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. schon lange die von der Staatsanwaltschaft festgestellten Differenzen im Ein- und Verkauf von Zytostatika bestritten hatte, betont sie seit einigen Wochen, dass der Angeklagte seit einem Unfall 2008 psychische Einschränkungen hatte. Laut Krankenunterlagen von damals soll S. an einem „hirnorganischen Psychosyndrom“ gelitten haben, wie laut Recherchebüro „Correctiv“ ein Gutachter im Auftrag der Verteidigung festgehalten hat.

Der Sachverständige von der Ruhr-Universität Bochum hatte den Angeklagten im Dezember und Januar zweimal in der Untersuchungshaft aufgesucht und ein vorläufiges Gutachten erstellt. „Es endet da, wo es interessant wird“, erklärte der Vorsitzende Richter Johannes Hidding in der Verhandlung am heutigen Dienstag – es beschreibe den Lebenslauf eines „typischen Akademikers“. „Interessant wird es erst da, wo berichtet wird, wie die alltägliche Arbeit läuft und Medikamente hergestellt werden“, sagte Hidding in dem Bericht. Doch Angaben hierzu fehlen offenbar bislang im Gutachten.

Der Richter fragte die Verteidiger, ob der Angeklagte – der selber bislang zu den Unterdosierungs- und Betrugs-Vorwürfen der Anklage schweigt – gegenüber einem vom Gericht bestellten Gutachter Aussagen zu seinem Gesundheitszustand machen würde. Das Gericht will offenbar noch diese Woche einen forensischen Psychiater gleichfalls von der Ruhr-Universität Bochum kontaktieren, um ein Sachverständigengutachten hierzu einzuholen. Außerdem entschied Hidding, dass alle Nebenkläger Kopien des bisherigen Gutachtens zur möglichen Erkrankung des Angeklagten bekommen – geschwärzt allerdings um Informationen zum Gesundheitszustand seiner Eltern.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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