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Arzneimittelversorgung
BfArM-Chef ermahnt Pharmafirmen wegen Brexit-„Hausaufgaben“
Arzneimittel auch Thema für EU-Parlament und Kommission
Die Gesundheit der EU-Bürger war auch Thema einer Entschließung des EU-Parlaments „zu dem Rahmen für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich“, der die Abgeordneten am Mittwoch mit großer Mehrheit zustimmten. Die Parlamentarier betonen, dass nicht nur der Brexit sondern auch gleich die zukünftige Zusammenarbeit geregelt werden muss: „Im Rahmen der Einzelheiten des Austritts“ müsse „auch der Rahmen für die künftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Union“ berücksichtigt werden, heißt es. Das EU-Parlament hebt in seiner Entschließung unter anderem hervor, dass bei der zukünftigen Zusammenarbeit mit Großbritannien „uneingeschränkt“ die EU-Standards beispielsweise in den Bereichen fairer und regelbasierter Wettbewerb, Verbraucherschutz, Gesundheit der Bevölkerung oder gesundheitspolizeiliche Maßnahmen eingehalten werden müssen. Dies sei auch für den zukünftigen Zugang zum EU-Markt Voraussetzung.
Wichtig ist dem Parlament, dass „in Anbetracht der Unwägbarkeiten, die durch den Brexit entstehen“, alle Behörden, Wirtschaftsakteure und vor allem die Bürger gewarnt werden, um sich angemessen auf alle möglichen Szenarien und auch auf einen Austritt ohne Abkommen über die zukünftige Zusammenarbeit vorbereiten zu können. Das Parlament fordert, dass einige Maßnahmen ins Leben gerufen werden, mit denen die maximale Zahl an betroffenen Sektoren und Menschen erreicht wird. An erster Stelle nennt es dabei den fortgesetzten und sicheren Zugang der Patienten zu Human- und Tierarzneimitteln und Medizinprodukten.
EU-Parlament: Angleichung an EU-Standards wäre gut
In den Bereichen Umwelt, Maßnahmen gegen den Klimawandel und öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sei es „die beste Option“, wenn das Vereinigte Königreich seine Rechtsvorschriften „weiterhin voll und ganz an die derzeitigen und künftigen Rechtsvorschriften der EU angleicht“, heißt es im Parlamentsdokument. Andernfalls fordert es Vereinbarungen, „damit in Bezug auf diese Themen eine enge Zusammenarbeit und hohe Standards gewährleistet sind“. Die EMA wird für die Briten erstmal keine Anlaufstelle mehr sein: Die Parlamentarier betonen, „dass jegliche Zusammenarbeit mit den Agenturen der EU“ auf bilateralen Abkommen beruhen muss.
Doch halten sich die EU-Abgeordneten Türen für derartige Vereinbarungen offen. So schreiben sie beispielsweise auch, dass sie es in Bezug auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation „in Erwägung ziehen“, dass das Vereinigte Königreich als Drittland am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation sowie an den Weltraumprogrammen der EU teilnehmen kann – solange es nicht zu „Nettoübertragungen aus dem Haushalt der EU“ kommt. Gleichzeitig müsse sich Großbritannien damit abfinden, dass ihm „keine Entscheidungsfunktion gestattet ist“.
Die EU-Kommission hatte sich vor zwei Wochen mit dem Brexit befasst. Allgemein sollen Waren, die sich bereits rechtmäßig auf den Märkten befinden, weiterhin verkehrsfähig bleiben. Das Vereinigte Königreich solle „ohne Verzögerung“ die Unterlagen zu laufenden Zulassungsverfahren übertragen, erklärt die Kommission in ihrem Entwurf für ein Brexit-Ausstiegsabkommen. Auch für zurückliegende Zulassungsverfahren solle sie auf Anfrage von Mitgliedstaaten oder der EMA wiederum „ohne Verzögerung“ die Unterlagen für Arzneimittel zur Verfügung stellen, die von Großbritannien im dezentralen Verfahren bearbeitet wurden.
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