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Bundesversicherungsamt
Aufsichtsbehörde stoppt Hilfsmittelverträge von Barmer und DAK
Barmer klagt gegen Bescheid des Bundesversicherungsamtes
Und genau aus diesem Grund hat das BVA die Kassen nun auch aufgefordert, die diskutierten Verträge unverzüglich aufzuheben. Ein Behördensprecher sagte gegenüber DAZ.online: „Aus Sicht des BVA sind die von Barmer und DAK durchgeführten Ausschreibungen aufgrund des mit der Versorgung verbundenen hohen Dienstleistungsanteils nicht zweckmäßig.“ Per Bescheid seien die beiden Kassen zu einer unverzüglichen Aufhebung verpflichtet worden.
Wie gehen die Kassen nun vor? Im Januar hatten Sprecher der beiden Unternehmen die Verträge verteidigt. Die Barmer wollte sich zum weiteren Vorgehen gegenüber DAZ.online nicht äußern. Der Sprecher des BVA teilte allerdings mit: „Die Barmer hat mittlerweile einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Gericht eingereicht.“
Nochmals teilte die Behörde auch mit, unter welchen Voraussetzungen Ausschreibungen im Heil- und Hilfsmittelbereich weiterhin möglich sind: „Aus Sicht des BVA sind Ausschreibungen von Hilfsmitteln dann nicht zweckmäßig, wenn sie einen hohen Dienstleistungsanteil enthalten. Sofern es zur Ausschreibung kommt, darf nicht vor allem der Preis bei der Ausschreibung maßgeblich sein, sondern es ist mindestens zu 50 Prozent die Qualität der Versorgung zu berücksichtigen.“
2 Kommentare
tolerierte Mißstände im Gesundheitswesen,
von Karl Friedrich Müller am 27.03.2018 um 8:28 Uhr
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Warum sollen sich die Kassen an geltendes Recht halten?
von ratatosk am 27.03.2018 um 0:31 Uhr
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