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Bundesversicherungsamt
Aufsichtsbehörde stoppt Hilfsmittelverträge von Barmer und DAK
Auch die DAK klagt
*Inzwischen hat auch die DAK angekündigt, gegen den Bescheid zu klagen. Ein Sprecher teilte mit, dass die Kasse eine „Anfechtungsklage“ anstrebe. Zur Begründung erklärte der Kassensprecher: „Sowohl die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes (Stichwort ‚Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen‘) als auch die Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) wurden vollumfänglich berücksichtigt. Sozialgerichte und die Vergabekammer des Bundes haben unsere Ausschreibung nicht beanstandet.“
Und weiter: „Durch unsere Ausschreibung wird die hochwertige Versorgung der Versicherten nach hohen Qualitätskriterien sichergestellt. Bei unserer Stoma-Ausschreibung haben wir umfangreiche (Dienst-)Leistungs-, Service- und Qualitätsstandards aufgenommen, die über die Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen.“ Außerdem profitierten die Patienten, unter anderem weil die Versorgung aufzahlungsfrei ist, und die Lieferung frei Haus erfolge.
Die DAK verweist auch auf die juristische Komponente in der Hilfsmittelversorgung: „Die DAK-Gesundheit treibt mit ihrer Anfechtungsklage gegen das BVA eine dringend erforderliche rechtliche Klärung der möglichen Ausschreibungen im Heil- und Hilfsmittelsektor voran. In der Zwischenzeit ergingen diverse Entscheidungen der Sozialgerichte sowie Vergabekammer des Bundes hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Ausschreibung. Insbesondere wurde seitens der einschlägigen Entscheidungspraxis der Sozialgerichte vertreten, dass das nationale und europäische Vergaberecht dem Sozialrecht (…) vorgehe.“
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* Hinweis der Redaktion: Der Text wurde um 17.45 Uhr mit den Informationen zur DAK-Klage ergänzt.
2 Kommentare
tolerierte Mißstände im Gesundheitswesen,
von Karl Friedrich Müller am 27.03.2018 um 8:28 Uhr
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Warum sollen sich die Kassen an geltendes Recht halten?
von ratatosk am 27.03.2018 um 0:31 Uhr
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