Bundesversicherungsamt

Aufsichtsbehörde stoppt Hilfsmittelverträge von Barmer und DAK

Berlin - 26.03.2018, 16:30 Uhr

So nicht! Das Bundesversicherungsamt stoppt Hilfsmittelverträge der Barmer und DAK. (Foto: Imago)

So nicht! Das Bundesversicherungsamt stoppt Hilfsmittelverträge der Barmer und DAK. (Foto: Imago)


Auch die DAK klagt

*Inzwischen hat auch die DAK angekündigt, gegen den Bescheid zu klagen. Ein Sprecher teilte mit, dass die Kasse eine „Anfechtungsklage“ anstrebe. Zur Begründung erklärte der Kassensprecher: „Sowohl die Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes (Stichwort ‚Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen‘) als auch die Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) wurden vollumfänglich berücksichtigt. Sozialgerichte und die Vergabekammer des Bundes haben unsere Ausschreibung nicht beanstandet.“

Und weiter: „Durch unsere Ausschreibung wird die hochwertige Versorgung der Versicherten nach hohen Qualitätskriterien sichergestellt. Bei unserer Stoma-Ausschreibung haben wir umfangreiche (Dienst-)Leistungs-, Service- und Qualitätsstandards aufgenommen, die über die Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen.“ Außerdem profitierten die Patienten, unter anderem weil die Versorgung aufzahlungsfrei ist, und die Lieferung frei Haus erfolge.

Die DAK verweist auch auf die juristische Komponente in der Hilfsmittelversorgung: „Die DAK-Gesundheit treibt mit ihrer Anfechtungsklage gegen das BVA eine dringend erforderliche rechtliche Klärung der möglichen Ausschreibungen im Heil- und Hilfsmittelsektor voran. In der Zwischenzeit ergingen diverse Entscheidungen der Sozialgerichte sowie Vergabekammer des Bundes hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Ausschreibung. Insbesondere wurde seitens der einschlägigen Entscheidungspraxis der Sozialgerichte vertreten, dass das nationale und europäische Vergaberecht dem Sozialrecht (…) vorgehe.“

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* Hinweis der Redaktion: Der Text wurde um 17.45 Uhr mit den Informationen zur DAK-Klage ergänzt.



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2 Kommentare

tolerierte Mißstände im Gesundheitswesen,

von Karl Friedrich Müller am 27.03.2018 um 8:28 Uhr

http://www.tagesschau.de/inland/ambulante-intensivpflege-101.html
hier wäre mal ein Retaxgrund und eine Möglichkeit zum Geld sparen für die Krankenkassen.
Warum können sich solche Zustände etablieren?
Ist der Hass auf Apotheken so groß, dass man nur hier hin schaut und alle anderen Missstände im Gesundheitswesen toleriert?
Ist das nicht wieder ein Beispiel dafür, dass Konzerne und Großunternehmen im Gesundheitswesen NICHTS ZU SUCHEN HABEN? Weil ALLEIN der Gewinn im Vordergrund steht, ansonsten die Mitarbeiter ausgebeutet und die Schwerkranken vernachlässigt, im Stich gelassen und gefährdet werden?
Es ist der Wahnsinn! Das ist nicht der erste Skandal. Trotzdem scheint es niemanden zu interessieren!!
KRANKENKASSEN!!!! Boni verteilen an Vorstände. und was macht ihr noch?

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Warum sollen sich die Kassen an geltendes Recht halten?

von ratatosk am 27.03.2018 um 0:31 Uhr

Die letzten Jahren haben gezeigt, daß auch hier der Rechtsstaat seinen Biss verloren hat, wenns billig ist, machens die Kassen auch, man kann in dieser komplexen Materie viel hintertreiben, da es kaum eine echte Aufsicht gibt und Presse und Politk eh schon wissen, daß die Bösen die Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken sind. Zusätzlich dramatische personelle Verstrikungen von Politik und Kassenfunktionären. Versorgungsengpässe durch Downspirale bei Ausschreibungen der billigisten nicht der günstigsten Firmen, Vorrat hat keine Bedeutung, siehe Dreifachimpfstoffe etc.etc. Im Zweifel steht Oma und Opa halt in der Apotheke und lässt es sich erklären, wer schmeißt so jemand denn raus - und daruf bauen die Apparatschicks !

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