Fristlose Kündigung aufgehoben

Whistleblower erzielt vor Arbeitsgericht Erfolg gegen Zyto-Apotheker

Hamm - 26.03.2018, 10:15 Uhr


Vergütung, Abfindung und ein Arbeitszeugnis

Der vom Gericht angeregte Vergleich sieht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Termin der ordentlichen Kündigung, dem 31. Januar 2017 vor. „Der Kläger erhält bis dahin seine vertragsgerechte Vergütung, eine Abfindung und ein Arbeitszeugnis“, erklärt das Landesarbeitsgericht. Die Abfindung beläuft sich auf eine Höhe von 70.000 Euro. Außerdem muss S. die Vorwürfe, die er zur Begründung der verhaltensbedingten Kündigung vorgebracht hatte, fallenlassen. Ferner muss der weiterhin in Untersuchungshaft sitzende Apotheker die vollen Prozesskosten des arbeitsgerichtlichen Prozesses tragen (Az. 10 Sa 1043/17).

„Die Kündigung war ein reiner Racheakt“, erklärte Porwoll laut dpa in der Verhandlung am Freitag. Nach der fast vierstündigen Sitzung äußerte er sich zufrieden. „Ich wollte meine Rehabilitation“, sagte Porwoll. Die Anzeige bereue er trotz der persönlichen Konsequenzen für ihn nicht. „Ich würde das immer wieder so tun“, sagte er. „Es musste aus der Welt geschafft werden, dass einem ,Whistleblower‘ fristlos gekündigt werden kann“, erklärte Porwoll zum Abschluss.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.