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Überlebenszeiten
NRW-Gesundheitsminister Laumann will Zyto-Skandal prüfen lassen
Daten könnten auch für Strafprozess relevant werden
Womöglich könnten statistische Auswertungen für das Strafmaß im Prozess gegen den Zyto-Apotheker Peter S. von Interesse sein. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft helfen sie aber nicht, mögliche Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte nachzuweisen: Hierzu bedürfe es kausaler Nachweise, dass bestimmte Patienten unterdosierte Mittel erhielten und deswegen tatsächlich geschädigt wurden, was schwer nachweisbar ist, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Dies sieht beispielsweise der Nebenklagevertreter Markus Goldbach deutlich anders. „Der Angeklagte wusste dabei, dass er die ungerechtfertigten Zahlungen der Krankenkassen nur um den Preis erhalten würde, dass bei einigen Patienten die Therapien aufgrund der Unterdosierung nicht in dem möglichen Ausmaß anschlagen würden und dass ihre Lebenszeit somit im Vergleich zu einer ordnungsgemäßen Therapierung verkürzt würde“, sagte er vor Gericht. „Da der Angeklagte trotzdem unterdosierte Therapien hergestellt hatte, hat er sich des versuchten Mordes schuldig gemacht.“
Nach Ansicht von Goldbach sind die neuen Daten sehr spannend: Erstmals sehe man konkrete Auswirkungen auf das Überleben von Patienten. „Bis jetzt ist ja ausgesagt worden, dass die Heilchancen überdurchschnittlich waren“, sagt er unter Verweis auf Einlassungen der Verteidigung gegenüber DAZ.online. Er wolle erneut einen Antrag stellen, dass wegen versuchten Mordes oder zumindest versuchter schwerer Körperverletzung verhandelt wird. Die Verteidiger haben die Vorwürfe gegen den Angeklagten bislang bestritten, der Apotheker selber schweigt.
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