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Ein Blick ins apothekerliche Osternest lässt uns nur noch staunen: ein FDP-Eiertanz sondergleichen, faule Eier von den Versendern, die Kassen genehmigen sich die dicksten Eier, eine 2 Mrd.-Ei-Card ist auch im Nest, außerdem ein Rx-Versandverbots-Ei, das immer noch ungelegt zu sein scheint, dazu noch ein paar Überraschungseier ohne Datenschutz von Amazon und ein Hase Knieps, der glaubt, die Eier kommen digital ins Nest. Was für ein Ostern!
26. März 2018
Passend zu Ostern: die bayerische FDP und ihr Eiertanz. Ist sie nun für den Versandhandel oder eher nicht? Kommt drauf an, wen man von den bayerischen FDPlern fragt. Zum Hintergrund: Am 14. Oktober 2018 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt und alle schauen auf den neuen Ministerpräsidenten Markus Söder im CSU-Land. Auch die FDP, die gerne mit 5 Prozent oder mehr im Landtag vertreten wäre (derzeit ist sie es nicht). Ein Wahlprogramm hat sie bereits verabschiedet. Und da hatte die Parteispitze einen Passus hineingeschrieben, der uns Apothekers zu denken gegeben hätte: „Einschränkungen beim Versand von Arzneimitteln treten wir Freie Demokraten entgegen.“ Mannomann, FDP, das hätte sich auf alles oder nur auf den Rx-Versand beziehen können. Ein Adhoc-Antrag änderte das in letzter Minute und sorgte für eine Umformulierung: „Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Patientenschutz und einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und dem Arzneimittelversandhandel ermöglichen.“ Dieser Abänderungsantrag soll u. a. auf Andrew Ullmann, von Haus aus Arzt, zurückgehen, der seit Herbst 2017 für die FDP Bayern im Bundestag sitzt. Mein liebes Tagebuch, der neue Passus klingt zwar konzilianter, aber so wirklich eindeutig, welche Richtung die FDP hier gehen will, lässt sich daraus immer noch nicht ablesen. Und da gibt es dann noch die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, die sich strikt gegen ein Rx-Versandverbot ausspricht. Der Eiertanz ist noch nicht zu Ende.
27. März 2018
Faule Eier gibt’s zu Ostern vom Verband der Versandapotheken. Ihr Chef Christian Buse, Inhaber der Mycare-Versandapo in Halle, will unbedingt mitmischen beim Boni-Kampf der Versender und fordert, dass das Fixhonorar von 8,35 Euro um 2,51 Euro auf 5,84 Euro abgesenkt wird und davon zusätzlich 16 Cent in einen Strukturfonds fließen, so dass letztlich eine 2,35 Spanne übrigbliebe. Der Versenderverband bezieht sich dabei auf das unsägliche Honorargutachten, das genau diese Absenkung des Apothekerhonorars vorsieht. Buse möchte allerdings die Spanne von 2,51Euro nicht einfach so aufgeben, sondern als wettbewerblichen Spielraum nutzen, der es den Apotheken ermöglichen soll, im Boni-Kampf mitzumischen und den Patienten so Boni gewähren zu können. Mein liebes Tagebuch, was für eine fadenscheinige Argumentation! Wenn der Versenderverband meint, auf 2,51 Euro Honorar verzichten zu können, dann lässt das tief blicken. Fraglich, ob alle Mitgliedsapotheken des Verbands ihre Marge freiwillig gerne kürzen. Oder können die Versender das ganz locker, da sie mit viel ungelerntem Personal arbeiten und Beratung so gut wie nicht stattfindet? Und was die Boni-Spanne betrifft: Der gnadenlose Wettbewerb würde dazu führen, dass das Honorar defacto abgesenkt würde, da es sich keine Apotheke mehr leisten könnte, die 2,35 Euro nicht zu geben. Alles faule Eier, mein liebes Tagebuch.
28. März 2018
Ganz schön dicke Eier, mit denen sich Kassen ihre Kassen auffüllen dürfen. Die in schöner Regelmäßigkeit sich ändernden Rabattverträge, die den Kassen Milliarden bescheren, sind das eine. Apotheken müssen es ausbaden, da die Patienten haben nach wie vor Erklärungsbedarf haben, wenn ihr bisher verordnetes Arzneimittel auf einmal nicht mehr abgegeben werden darf, weil ihre Krankenkasse mit einem anderen Hersteller einen neuen Rabattvertrag geschlossen hat. Und das andere: Die Erstattungshöchstbeträge der Krankenkassen, liebevoll auch Festbeträge genannt, die in schöner Regelmäßigkeit angepasst, sprich gesenkt werden und den Patienten mitunter kräftige Zuzahlungen bescheren. Zum 1. April (kein Scherz) ist eine neue Festbetragssenkung angekündigt. Für Patienten kann das bedeuten, dass sie in der Apotheke auf ihr gewohntes Arzneimittel eine Zuzahlung leisten müssen, wenn der Hersteller den Preis für dieses Arzneimittel nicht deutlich (mindestens 30 Prozent) unter den neuen Festbetrag absenkte. Und für Apotheken bedeuten Festbetragssenkungen, dass sie Lagerwertverluste in Kauf nehmen müssen, sofern sie die betreffenden Arzneimittel nicht rechtzeitig abgeben konnten und die teurer eingekauften Arzneimittel wegen der Festbetragssenkung nun günstiger abgeben müssen. Mein liebes Tagebuch, diese beiden Preissenkungsinstrumente arbeiten ungeheuer effektiv und bescheren den Kassen Milliarden – zu Lasten der Hersteller, die einem immer größeren Preisdruck ausgesetzt sind, immer billiger produzieren müssen (Billig-Ausland!) oder ihr Präparat vom Markt nehmen müssen, wenn sie den Preisdruck nicht mehr aushalten. Die Preissenkung geht natürlich auch zu Lasten der Patienten, die mehr zuzahlen müssen oder ständig Arzneimittelumstellungen in Kauf nehmen müssen. Und schließlich gehen die dicken Kassen-Eier zu Lasten der Apotheken: Lagerwertverluste, zum Teil Ärger mit der Beschaffung von Rabattarzneimitteln, mangelnde Lieferfähigkeit und vor allem Zeit, Zeit, Zeit, um den Patienten die neuen Festbeträge und Rabattverträge zu erklären. Ganz abgesehen davon, dass bei vielen Patienten das Gefühl aufkommt, es ist die Apotheke, die wieder einmal mehr verlangt – obwohl sie nur als Geldeintreiber für die Kassen fungiert. Mein liebes Tagebuch, der Gesetzgeber und die Krankenkassen sollten uns zu ewigem Dank verpflichtet sein. Aber stattdessen...
29. März 2018
Ein ungelegtes Ei – das ist alles, was mit dem Rx-Versandverbot zu tun hat! Oh nein, mein liebes Tagebuch, ich glaub’s nicht. Ich dachte, wir sind schon einen Schritt weiter! Von wegen! In der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Rx-Versandhandel heißt es: „Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen.“ Überhaupt, die neun Antworten der Bundesregierung auf die 18 Fragen sind dermaßen schwammig, dass man ernste Zweifel bekommen muss, ob es der Bundesregierung mit dem Rx-Versandverbot noch immer so ernst ist, wie es unter Gröhe mal schien. Ehrlich gesagt, wenn es im Koalitionsvertrag vollmundig heißt, man wolle sich für ein Rx-Versandverbot einsetzen, so darf der gesunde Menschenverstand eigentlich davon ausgehen, dass es da keinen Meinungsbildungsprozess mehr geben darf, diese Phase sollte schon längst abgeschlossen sein. Scheint es demnach aber nicht zu sein, mein liebes Tagebuch – wir werden wie immer für dumm verkauft. Da passt auch die Äußerung von CDU-Politikern bestens dazu, dass das Rx-Versandverbot derzeit nicht an vorderster Stelle der Agenda steht. Im Herbst soll es vielleicht soweit sein, dass man darüber spricht… Klingt alles nicht sonderlich vertrauenerweckend.
Die „Ei-Card“: Die elektronische Gesundheitskarte avanciert zum Goldenen Ei! Seit 20 Jahren ist sie in der Entwicklung, bis Ende 2018 werden rund 2 Milliarden Euro in sie investiert worden sein. Außer Gegacker ist nicht viel herausgekommen. Der Chef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, ist sogar der Ansicht, dass die Gesundheitskarte gescheitert ist. Mein liebes Tagebuch, wir können dem AOK-Chef nicht immer zustimmen, aber in diesem Fall: Recht hat er. Es sei eine Technologie aus den 90er Jahren, die zu Monopolpreisen aufrecht erhalten werde, meint er. Wie soll das nun weitergehen? Man sollte das Gesundheitskarten-Gedöns wohl neu denken – etwa in Richtung Patientenakte. Der Patient muss seine Daten auch von Zuhause aus oder mobil jederzeit einsehen können, alles andere ist Technik von gestern. Unser neuer Gesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, das Ding, die Karte in den nächsten dreieinhalb Jahren zum Laufen zu kriegen. Und sie sollte mehr können als bisher angedacht. Mein liebes Tagebuch, spannend wird es, ob die elektronische Gesundheitskarte wirklich noch eine „Karte“ sein wird oder vielleicht eine App oder einfach nur ein Zugangscode zu einem Server. Und was passiert mit der Idee des elektronischen Rezepts? Das könnte wenig heiter werden.
Überraschungs-Ei! Der Arzneimittelverkauf über Amazon ist doch nicht so einfach, wie sich Amazon und so mancher Apotheker das gerne vorstellen. Dem Münchner Apotheker Dr. Hermann Vogel sind die Amazon-Apotheker-Ambitionen schon seit einiger Zeit ein Dorn im Auge. Er beobachtet die Vorgänge rund um den Arzneiverkauf über Amazon genau. Er hat nun festgestellt, dass der Datenschutz nicht gewährleistet ist und ließ über seinen Anwalt mehrere Apothekerkollegen abmahnen. Gegen einen Versandapotheker aus Sachsen-Anhalt erhob er sogar Klage. Das Landgericht Dessau-Roßlau untersagte daraufhin dem Versandapotheker, apothekenpflichtige Arzneimittel über Amazon zu verkaufen. Das gilt zumindest, solange nicht sichergestellt ist, dass der Kunde spezifisch einwilligt, dass seine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Mein liebes Tagebuch, es ist richtig, dass hier deutliche Grenzen aufgezeigt werden. Es kann nicht sein, dass jede Apotheke peinlichst genau alle Datenschutzbestimmungen einhalten muss (die neue Datenschutzverordnung lässt grüßen!) und ein Big Player wie Amazon geht mit den Gesundheitsdaten seiner Kundenmehr als freizügig um, übermittelt die sensiblen Daten sogar an Dritte. So geht’s nicht! Zum Glück gibt es wachsame Apotheker, die dagegen vorgehen. Mein liebes Tagebuch, warum hört man da keinen Aufschrei aus dem Berliner Apothekerhaus? Warum wird da nicht der Datenschutz angemahnt? Liegt man da ganz falsch, wenn man davon ausgeht, dass die ABDA das alles noch gar nicht so recht auf dem Schirm hat?
Man sollte Franz Knieps, den Chef des BKK-Dachverbands, umbenennen
in „Hase“, denn er weiß sichtlich von nichts. Oder tut er nur so, wenn er in
seiner BKK-Postille schreibt, die Apothekerlobby habe erreicht, dass der
Arzneimittelversandhandel verboten werden soll und die Große Koalition habe
dies in ihr Pflichtenheft geschrieben? Zum einen: Es geht wirklich nicht um ein
Verbot des Arzneiversandhandels, sondern nur um ein Versandverbot
verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Und zum andern: Ach du meine Güte, so
stark ist unsere Lobby nun wirklich nicht, dass sie der Politik das in den
Koalitionsvertrag diktieren könnte. Und wenn Herr Knieps auch noch meint, dass
sich Digitalisierung und Versandverbot in der heutigen Zeit nicht vereinbaren
ließen, dann bekommt er von meinem lieben Tagebuch den Titel „Oberhase“
verliehen, denn dann weiß er wirklich nichts. Lieber Oberhase, Digitalisierung
und Versandhandel haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.
Der Versandhandel ist so was von analog und undigital. Und ja, ein Beispiel
gefällig? Die Eier hat der Osterhase auch schon per Versand gebracht, als das
Wort digital noch gar nicht erfunden war. Fröhliche analoge Ostern!
8 Kommentare
Verschärfte Beratung?
von Reinhard Rodiger am 01.04.2018 um 18:59 Uhr
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Frohe Ostern
von Norbert Peter am 01.04.2018 um 13:48 Uhr
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AW: Habe ich das richtig verstanden?
von Wolfgang Müller am 01.04.2018 um 18:47 Uhr
Die Gesundheit der Bevölkerung ist nicht teil- und auch nicht verhandelbar!
von Gunnar Müller, Detmold am 01.04.2018 um 11:28 Uhr
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AW: "Verschärfte Beratung" als Lösung?
von Wolfgang Müller am 01.04.2018 um 16:00 Uhr
AW: .....von Müller zu Müller
von Gunnar Müller, Detmold am 01.04.2018 um 18:10 Uhr
..rohe Ostern
von Bernd Jas am 01.04.2018 um 9:36 Uhr
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Frohe Ostern
von Ulrich Ströh am 01.04.2018 um 8:42 Uhr
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