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Zyto-Prozess
Richter sieht keine Indizien für „Zweitmarkt“-Einkäufe
Das Strafverfahren gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. könnte zu einem Mammutprozess werden: Verteidiger wie Nebenkläger beantragen, dutzende wenn nicht hunderte Zeugen zu vernehmen. Für den Vorsitzenden Richter bestätigte sich eine Verteidigungslinie nicht: Er sieht bislang keine Anhaltspunkte für Einkäufe auf dem Schwarzmarkt.
Bevor der Prozess gegen den Zyto-Apotheker aus Bottrop in eine dreiwöchige Verhandlungspause ging, ließ das Landgericht Essen offen, ob es dutzende wenn nicht hunderte weitere Zeugen vernehmen möchte. Die Nebenkläger hatten bereits vor längerer Zeit beantragt, Patienten zu laden, die von S. mit möglicherweise unterdosierten Krebsmitteln beliefert worden sind – oder deren Angehörigen. Im Raum steht weiterhin die Vernehmung von Onkologen, mit denen S. zusammengearbeitet hat – sowie von 39 Personen, die laut Verteidigung bestätigen können sollen, dass der Apotheker mehr Wirkstoff als von der Anklage erfasst eingekauft haben soll.
Gerichtssprecher: „Da
kam nicht viel."
Doch wie der Vorsitzende Richter Johannes Hidding laut Recherchebüro „Correctiv“ am vergangenen Freitag sagte, sieht das Gericht keine Anhaltspunkte für Einkäufe auf dem „Zweitmarkt“. „Da kam ja auch nicht viel“, erklärte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage von DAZ.online dazu. Zur Erklärung: Die Verteidigung ließ bisher nur einen Hexal-Vertreter laden, der abstritt, S. schwarz Wirkstoff verkauft zu haben.
Die Vernehmung eines Anwalts des Generika-Herstellers wies der Richter ab – die Verteidigung hatte dies beantragt um zu erfahren, inwiefern der Mitarbeiter auf seine Aussage vorbereitet worden war. Durch die Berichterstattung zu dem Fall hätte dem Pharmareferenten der Inhalt seiner Vernehmung ohnehin klar sein dürfen, erklärte Hidding, der offenbar auch keine Zweifel an der Wahrheit der Aussage hat.
Nächster Termin erst im Mai
Offen bleibt nun wohl bis zum nächsten Verhandlungstermin am 3. Mai, ob die 39 weiteren Zeugen gehört werden. „Es gibt keine Notwendigkeit diese Zeugen zu hören. Das wäre eine unnötige Verzögerung des Prozesses“, erklärte der Staatsanwalt. Auch die Vernehmung der Onkologen sowie möglicher Betroffener ließ das Gericht offen.
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