Strategie der Standesvertretung

ABDA will bald über Honorar diskutieren

Rostock - 12.04.2018, 13:45 Uhr

Die ABDA will schon bald eigene Honorar-Vorschläge präsentieren. Dass das Honorar-Gutachten mittlerweile keine Rolle mehr spiele in den Medien, wertet die Standesvertretung als Erfolg. (Foto: Imago)

Die ABDA will schon bald eigene Honorar-Vorschläge präsentieren. Dass das Honorar-Gutachten mittlerweile keine Rolle mehr spiele in den Medien, wertet die Standesvertretung als Erfolg. (Foto: Imago)


Obwohl es beim Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Arbeitsgruppe zum Thema „Honorar“ gibt, hat die Standesvertretung in den vergangenen Monaten zumindest öffentlich nicht über Reformen an der Vergütung sprechen wollen. Doch das könnte sich bald ändern: „Wir können uns bald auf Diskussionen einlassen“, erklärte Ralf Denda, Referent des ABDA-Hauptgeschäftsführers, bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Zudem präsentierte er eine bemerkenswert detaillierte Kritik zum Honorargutachten.

Denda gab bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch in Rostock einen Überblick über die berufspolitische Arbeit und die Strategie der ABDA.

Kritik am Honorargutachten

Am Honorargutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums kritisierte er sowohl die Rahmenbedingungen als auch den Inhalt. Die ABDA sei nicht über Erweiterungen des Auftrags für das Gutachten informiert worden. Zur Erklärung: Die Bundesregierung hatte die Agentur nachträglich beauftragt, auch ein Kapitel zu den finanziellen Auwirkungen des Versandhandels und einem eventuellen Rx-Versandverbot ins Gutachten einzufügen.

Und: Entgegen den Vereinbarungen habe die ABDA den Inhalt auch nicht vor der Veröffentlichung erfahren, so Denda. Das Honorargutachten enthalte nicht den angestrebten Anpassungsalgorithmus für den Festzuschlag. Die Verteilung der Kosten auf Packungen sei fragwürdig und beachte nicht den Sicherstellungsauftrag. Vielmehr sei eine Grundausstattung der Apotheken nötig, um Patienten zu versorgen. Im Gutachten werde die Logistik und nicht die Versorgung betrachtet. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beziehe sich auf Inhaber und nicht auf Betriebsstätten. Keiner denke dabei an die Versorgung der Patienten. Bei der Ermittlung des Unternehmerlohns blieben das unternehmerische Risiko und die persönliche Haftung unbeachtet. Außerdem würden sich die Gutachter nicht für die Folgen ihrer Vorschläge interessieren. Beispielsweise würde sich das Verordnungsverhalten bei stark erhöhten Rezepturpreisen voraussichtlich ändern. Eine so differenzierte Auseinandersetzung mit dem Gutachten hatte ein Vertreter der ABDA bisher nicht präsentiert. Die inhaltlichen Argumente sind jedoch aus Analysen in der DAZ und bei DAZ.online bekannt.

ABDA: Gutachten erfolgreich aus der öffentlichen Diskussion genommen

Denda erklärte, die ABDA habe das Gutachten intensiv analysiert. Es habe ihn gereizt, die Schwächen in den Details öffentlich zu verdeutlichen. Doch dies hätte dazu geführt, dass die Apothekenhonorierung auf der Basis dieses Gutachtens verhandelt worden wäre. Das habe die ABDA vermeiden wollen. „Es ist uns gelungen, das Gutachten nicht aufzuwerten und es aus der öffentlichen Wahrnehmung rauszunehmen“, erklärte Denda. Als Erfolg wertete Denda, dass es nach der Veröffentlichung des Gutachtens dazu keinen Beitrag in einem Leitmedium mehr gegeben habe. Denda prognostizierte, das Gutachten werde in der politischen Arbeit in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich keine Rolle spielen. Dabei ging er jedoch nicht auf die möglichen Reaktionen von Krankenkassen und anderen Systembeteiligten ein.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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