Bundesverband Deutscher  Apothekenkooperationen   

„Heilberufliche Kompetenz der Apotheker mit dem Impfrecht stärken“

Stuttgart - 19.04.2018, 07:00 Uhr

In anderen Ländern ist es bereits üblich, dass Apotheker impfen dürfen. Der BVDAK kann sich das auch für Deutschland vorstellen.(Foto: picture alliance / Phanie)

In anderen Ländern ist es bereits üblich, dass Apotheker impfen dürfen. Der BVDAK kann sich das auch für Deutschland vorstellen.(Foto: picture alliance / Phanie)


DAZ-Umfrage: Apotheker mehrheitlich dafür

Dabei stimme das gar nicht mit dem Willen der Basis überein. Als Beleg zitiert Hartmann eine Umfrage, die kürzlich auf DAZ.online lief. Dabei ging es konkret um die Frage, ob Apotheker impfen dürfen sollen oder nicht. 73 Prozent der Teilnehmer votierten dafür, 355 DAZ-Leser hatten sich online an der Umfrage beteiligt. Der DAZ-Umfrage zufolge weisen die Gegner dieser Dienstleistung auf viele ungeklärte Fragen hin. Zum Beispiel: „Was […] tun, wenn ein Patient tatsächlich mal einen anaphylaktischen Schock bekommt? Den Notarzt rufen, Däumchen drehen und sagen: Ja, ich darf zwar Impfen, aber die Impfreaktion behandeln darf ich nicht?“ Andere Kollegen sehen auch drängendere Probleme.

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Aktuelle Erfahrungsberichte von Schweizer Apothekern hingegen unterstreichen nach Hartmanns Ansicht, dass es dort nur Befürworter für das Impfen in der Apotheke gebe. Neben Politik, Bevölkerung betonten auch die Ärzte die Vorteile dieser Regelung. „Wenn wir Jens Spahn ernst nehmen und nicht nur von Kompetenz reden, dann ist das Impfrecht ein guter Einstieg in eine selbstbewusstere Rolle im Gesundheitsmarkt“, ist sich der BVDAK- Vorsitzende sicher.

Das Ärzteblatt, das ebenfalls über die Forderung des BVDAK berichtete, schrieb in diesem Zusammenhang, dass tatsächlich Teile der Ärzteschaft in der Vergangenheit tatsächlich immer wieder das Recht gefordert hätten, Patienten Medikamente direkt aushändigen zu können. „Die Direktabgabe von Medikamenten in der Praxis würde das System vereinfachen und dem Arzt, der ohnehin für die Arzneimittelverordnung verantwortlich ist, Gewissheit verschaffen, welche Medikamente sein Patient tatsächlich erhält“, erklärte zitiert das Standesorgan der Bundesärztekammer zum Beispiel der NAV-Virchowbund, der zum Start der AOK-Rabattverträge schon 2009 in diese Richtung geäußert hatte, .



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Impfrecht

von Dr. Arnulf Diesel am 19.04.2018 um 10:07 Uhr

Bestrebungen, ein "Impfrecht" einzufordern, sind in keiner Weise dienlich. Die bewährte Grenze zum Arzt wird verwischt. Die Verabreichung von Injektionen geht mit einem zusätzlichen Verletzungs( und Infektions-) Risiko für die Mitarbeiter einher. Welcher Apothekenberuf ist denn geschult, lege artis i.m. zu spritzen und mit anaphylaktischen Reaktionen umzugehen? Es täte uns gut, uns auf pharmazeutische Kernkompetenzen zu konzentrieren. Mir erschließt sich nicht, wem das Ganze überhaupt nützen soll? Gibt es in Deutschland nicht genug Ärzte? Aus dem Bericht eines aus den Palästinensergebieten stammenden Kollegen weiß ich, daß dort Menschen den Apotheker für Impfungen und sonstige Injektionen in Anspruch nehmen, wenn sie sich keinen Arzt leisten können. Vermutlich ein gutes Vorbild für obiges Ansinnen, eine weitere Leistung, die für "umme" angeboten werden darf, schließlich verdient man am Impfstoff schon zuviel. Nein danke!

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