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Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen
„Heilberufliche Kompetenz der Apotheker mit dem Impfrecht stärken“
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) will die heilberufliche Kompetenz der Apotheker stärken. Ganz konkret spricht sich der Verband dafür aus, das Impfrecht einzufordern. Die Angst, dass im Gegenzug Ärzte das Dispensierrecht fordern könnten, lähme die Standesvertretung, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des BVDAK.
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen betrachtet die Aufforderung des neuen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), Beiträge zu liefern, die das Gesundheitswesen effektiver machen ohne dafür sehr viel Geld aufzuwenden, als Steilvorlage für die Apotheker.
Und zwar als Steilvorlage dafür, das Impfrecht einzufordern. Denn schließlich sollen sie mehr Kompetenz als Heilberufler einbringen, so Spahns Wunsch, und in den Augen des BVDAK-Vorsitzenden Dr. Stefan Hartmann stärkt das Impfrecht für Apotheker deren Rolle als kompetenter Heilberuf. Mehr Kompetenz in der Primärversorgung der Bevölkerung durch das Impfrecht sei genau der richtige Ansatz, so Hartmann.
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Kein Verständnis hat er hingegen, für die Zurückhaltung der ABDA und der Kammern. Die Standesführung hat immer wieder erklärt, dass es keine Bestrebungen gebe mit Ärzten zu konkurrieren oder diese zu ersetzen. Mit ein Grund ist die Befürchtung, die Ärzte könnten im Gegenzug das Dispensierrecht fordern. „Doch“, so sagt Hartmann, „ABDA und Kammern haben unsere Rechte zu vertreten und nicht die der Ärzte.“ Die Drohung mit dem Dispensierrecht reiche allem Anschein nach und schon würden die Kammerdelegierten mehrheitlich gegen das Impfrecht votieren, kritisierte Hartmann. So sei das vor kurzem in Bayern geschehen.
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Dabei stimme das gar nicht mit dem Willen der Basis überein. Als Beleg zitiert Hartmann eine Umfrage, die kürzlich auf DAZ.online lief. Dabei ging es konkret um die Frage, ob Apotheker impfen dürfen sollen oder nicht. 73 Prozent der Teilnehmer votierten dafür, 355 DAZ-Leser hatten sich online an der Umfrage beteiligt. Der DAZ-Umfrage zufolge weisen die Gegner dieser Dienstleistung auf viele ungeklärte Fragen hin. Zum Beispiel: „Was […] tun, wenn ein Patient tatsächlich mal einen anaphylaktischen Schock bekommt? Den Notarzt rufen, Däumchen drehen und sagen: Ja, ich darf zwar Impfen, aber die Impfreaktion behandeln darf ich nicht?“ Andere Kollegen sehen auch drängendere Probleme.
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Aktuelle Erfahrungsberichte von Schweizer Apothekern hingegen unterstreichen nach Hartmanns Ansicht, dass es dort nur Befürworter für das Impfen in der Apotheke gebe. Neben Politik, Bevölkerung betonten auch die Ärzte die Vorteile dieser Regelung. „Wenn wir Jens Spahn ernst nehmen und nicht nur von Kompetenz reden, dann ist das Impfrecht ein guter Einstieg in eine selbstbewusstere Rolle im Gesundheitsmarkt“, ist sich der BVDAK- Vorsitzende sicher.
Das Ärzteblatt, das ebenfalls über die Forderung des BVDAK berichtete, schrieb in diesem Zusammenhang, dass tatsächlich Teile der Ärzteschaft in der Vergangenheit tatsächlich immer wieder das Recht gefordert hätten, Patienten Medikamente direkt aushändigen zu können. „Die Direktabgabe von Medikamenten in der Praxis würde das System vereinfachen und dem Arzt, der ohnehin für die Arzneimittelverordnung verantwortlich ist, Gewissheit verschaffen, welche Medikamente sein Patient tatsächlich erhält“, erklärte zitiert das Standesorgan der Bundesärztekammer zum Beispiel der NAV-Virchowbund, der zum Start der AOK-Rabattverträge schon 2009 in diese Richtung geäußert hatte, .
1 Kommentar
Impfrecht
von Dr. Arnulf Diesel am 19.04.2018 um 10:07 Uhr
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