- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Gefahrstoffe: Worauf der ...
Revisionsbesuch in der Apotheke
Gefahrstoffe: Worauf der Pharmazierat achtet
Sind die Chemikaliengefäße korrekt gekennzeichnet? Wo liegen Ihre Gefährdungsbeurteilungen? Auf diese und weitere Revisionsfragen bereitete Pharmazierätin Grit Spading Apotheker am vergangenen Samstag in Brandenburg vor. Auch lernten die Teilnehmer, bei welchen Chemikalienwünschen Apotheker hellhörig werden und die Abgabe überdenken sollten.
Bekommen Sie Schweißperlen, wenn der Pharmazierat nach den Gefährdungsbeurteilungen oder Ihren Gefahrstoffetiketten fragt? Gerade das, womit man nicht täglich in der Apotheke hantiert, scheinen Amtsapotheker besonders interessant zu finden. Auf der Fortbildung „Stofferprobt und Bombensicher“ machte die Landespharmazierätin von Schleswig-Holstein, Grit Spading, am vergangen Samstag in Potsdam rund 90 Apotheker zum Gefahrstoffrecht in der Apotheke fit.
Beliebte Tagesordnungspunkte bei einem Revisionsbesuch sind laut Spading die Gefährdungsbeurteilungen und die sich daraus ableitenden Betriebsanweisungen. Deren Erstellung liegt unter Verantwortung des Apothekenleiters, der diese Aufgabe delegieren kann. Zwar stehen im Internet Vorlagen und Formulare zur Verfügung, doch der Inhalt der Dokumente muss zum Leistungsspektrum der Apotheke passen. Werden dort beispielsweise Zytostatika hergestellt oder mit Blutproben hantiert, müssen diese Tätigkeiten in den Unterlagen vorkommen. Fehlen die Gefährdungsbeurteilungen, liegt gemäß der Gefahrstoffverordnung eine Ordnungswidrigkeit vor.
Gefahrstoffetiketten in der Apotheke
Des Weiteren nehmen Amtsapotheker gerne die Gefahrstoffkennzeichnung von Rezeptur- und Abgabegefäßen unter die Lupe. Dass die Kennzeichnungsvorschriften vor rund 10 Jahren auf das Globally Harmonized System of Classification (GHS) umgestellt wurden, sei noch nicht in jeder Apotheke angekommen, berichtete Spading aus ihrer Inspektionserfahrung. Die Übergangsfristen für die Umstellung sind inzwischen abgelaufen: Zuletzt durften bis 1. Juni 2017 Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht wurden, abverkauft werden.
Neu sind die nach dem GHS-System zu verwendenden neun Piktogramme, die sich allerdings nur geringfügig von den alten Gefahrensymbolen unterschieden. Wer im Studium noch die R- und S-Sätze gelernt hat, muss diese gedanklich durch die „Hazard (H)- und Precautionary (P)- Statements“ austauschen. Hinzugekommen sind auch die sogenannten Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“, die zusätzlich für bestimmte Stoffe neben den Piktogrammen verbindlich auf das Etikett müssen. Da von dem Signalwort „Gefahr“ die größere Warnwirkung ausgeht, kann bei einem Gemisch das Signalwort „Achtung“ entfallen, wenn bereits eine gefährlichere Komponente enthalten ist.
Checkliste für das Abgabeetikett
Werden Gefahrstoffe oder ihre Gemische, beispielswiese im Rahmen einer Rezeptur, an Privatpersonen abgegeben, gelten zusätzliche Schutzvorschriften. So ist bei Privatpersonen der kindersichere Verschluss obligat. Für die Abgabe an Privatpersonen ist es auch verpflichtend, auf dem Etikett die „Blindentastmarke“, ein erhabenes gleichschenkliges Dreieck, anzubringen. Der kindersichere Verschluss und die Blindentastmarke entfallen für Rezepturstandgefäße oder bei der Abgabe an Arztpraxen.
Nicht zu vergessen sind auch die Anschrift der Apotheke mit Telefonnummer sowie die EG-Nummer der Chemikalie.
Doch das Abgabeetikett ist aus Sicht von Spading noch eine relativ einfache Übung, denn dieses lasse sich mit Hilfe verschiedener Gefahrstoffprogramme zeitsparend elektronisch gestalten. Noch mehr Aufmerksamkeit erfordern die Abgabemodalitäten für verschiedene Chemikalien, deren Einhaltung sich mit einem Blick ins Abgabebuch überprüfen lässt.
2 Kommentare
"Alkohol ist mein Sanitäter in der Not!"
von Thorsten Dunckel am 09.05.2018 um 9:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Chemikalienabgabe
von Ratatosk am 07.05.2018 um 18:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.