Revisionsbesuch in der Apotheke

Gefahrstoffe: Worauf der Pharmazierat achtet

Berlin - 07.05.2018, 15:00 Uhr

Mit viel Humor und praxinahen Beispielen berichtete die Landespharmazierätin von Schleswig-Holstein, Grit Spading, von ihrem Revisionsalltag. (Foto: LAK Brandenburg)

Mit viel Humor und praxinahen Beispielen berichtete die Landespharmazierätin von Schleswig-Holstein, Grit Spading, von ihrem Revisionsalltag. (Foto: LAK Brandenburg)


Chloroform und H2O2: Was geht und was nicht?

So ist nach Anhang 17 der REACH-Verordnung die Abgabe aliphatischer Chlorkohlenwasserstoffe nur für Forschungs- und Lehrzwecke erlaubt. Zahnärzte, die früher Chloroform zum Anlösen von Zahnfüllungen einsetzten, dürfen dies aus der Apotheke nicht mehr bekommen.  Alternativ sei Eucalyptol für diesen Verwendungszweck geeignet.

Seit dem 27. Januar 2017 haben sich die Abgabevorschriften für Wasserstoffperoxidlösungen, die höher als 12 Prozent konzentriert sind, verschärft. Hintergrund ist, dass sich mit einer 30-prozentigen Wasserstoffperoxidlösung zusammen mit Aceton und Schwefelsäure ein hochexplosiver Sprengstoff herstellen lässt, der auch im Zusammenhang mit Terroranschlägen bekannt ist. Jäger verwenden jedoch gerne 30-prozentige Wasserstoffperoxidlösung zum Bleichen von Geweihen. Sollte die Jagd nicht im Auftrag eines Dienstherren wie etwa der Gemeinde ausgeführt werden, darf der Jäger maximal 12-prozentige Wasserstoffperoxidlösung bekommen.

Nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz gehören auch Kaliumpermanganat, Natriumchlorat, Kaliumchlorat und Kaliumperchlorat zu den Ausgangsstoffen zur Herstellung von Spreng- und Explosivstoffen. Für Kaliumpermanganat sind zwar auch medizinische Anwendungen denkbar, wie etwa antiseptische Sitzbäder. „Trotzdem sollten Sie sich genau anschauen, wer diese Stoffe verlangt“, warnte Spading. Einer Gruppe von Jugendlichen, die kurz vor Sylvester größere Mengen der oben genannten anorganischen Salze für ihre „Chemiehausaufgaben“ kaufen möchte, könne man als Apotheker auch mal die Abgabe verweigern.

Sachkunderegelung

Doch wer darf überhaupt Chemikalien abgeben? Bisher galt, dass die Approbation zum Apotheker sowie die Ausbildung zur PTA automatisch und unbefristet die Sachkunde zur Gefahrstoffabgabe beinhaltet. „Doch Ihre Sachkunde verfällt neuerdings automatisch nach sechs Jahren“, berichtete Spading. Denn ab dem 1. Juni 2019 muss das pharmazeutische Personal nach § 14 der Chemikalienverbotsverordnung alle sechs Jahre den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern.

Voraussichtlich werden nicht alle Kammern diese Sachkundefortbildung künftig anbieten. So haben sich beispielsweise die Apothekerkammern kritisch geäußert. Denn die Inhalte werden dabei von der Landwirtschaftskammer vorgegeben und seien wenig apothekenspezifisch. Zudem erstrecke sich dieses Fortbildungsangebot nur auf einen kleinen Teilbereich der Apothekentätigkeit und der bürokratische Aufwand für teilnehmende Kammern nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung seihoch.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Gefahrstoff- und Chemikalien-verbotvserordnung

Wenig Konsequenzen für die Apotheke 

Die neue Chemikalien-Verbotsverordnung: Das Wichtigste für die Apotheke

Kein Grund, giftig zu werden!

Aktualisierungen der Gefahrstoff- (GefStoffV) und der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die Konsequenzen sind überschaubar

Aktualisierung des „Emsbach-Posters“

Der schnelle Blick auf die Gefahrstoffe

Chemikalienabgabe: Spätestens alle sechs Jahre ist eine Fortbildung nötig

Sachkunde muss aufgefrischt werden

Neues aus dem Gefahrstoffrecht

TRGS 201

Was in der Apotheke zu beachten ist

Die Abgabe von Gefahrstoffen

2 Kommentare

"Alkohol ist mein Sanitäter in der Not!"

von Thorsten Dunckel am 09.05.2018 um 9:40 Uhr

Gefährdungsbeurteilung der Aufstiegshilfen, Re-Prä-Qualifizierung, EU-Datenschutzgrundverordnung ... Warum nur habe ich bei der Lektüre dieses Pamphletes gerade so einen irren Lachflash bekommen?
Die Fortbildung wird von den Kammern dankenswerterweise kostenlos angeboten; genauso wie Retaxationen in Zukunft nicht mehr vorkommen. Der externe Datenschutzbeauftragte, der Revisor, der externe Auditor, der Arbeitsschutzbeauftragte ... verzichten in Zukunft auf Entnahmen aus meinem Selbstbedienungsladen (Apotheke) ... was war ich noch? Ach ja ein FREIER Heilberufler!
Ich werde mir gleich einmal die Gefährdungsbeurteilung von Ethanol überarbeiten und ergänzen um den Punkt "Zurücksetzen auf Werkseinstellung" ... Schönen Vatertag!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Chemikalienabgabe

von Ratatosk am 07.05.2018 um 18:58 Uhr

Wer ist denn noch so be...., daß er Chemikalien abgiebt ?
Hier hat die Bürokratie über den Bürger gesiegt !
Sollen die Kunden das doch auch gerne wie die Grünen es wollen übers Internet bestellen, wir sind ja eh zu blöd, so daß wir trotz Studium alle 6 Jahre alles nochmal mit den Azubis vom Baumarkt und Baywa neu lernen müssen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.