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Revisionsbesuch in der Apotheke
Gefahrstoffe: Worauf der Pharmazierat achtet
Chloroform und H2O2: Was geht und was nicht?
So ist nach Anhang 17 der REACH-Verordnung die Abgabe aliphatischer Chlorkohlenwasserstoffe nur für Forschungs- und Lehrzwecke erlaubt. Zahnärzte, die früher Chloroform zum Anlösen von Zahnfüllungen einsetzten, dürfen dies aus der Apotheke nicht mehr bekommen. Alternativ sei Eucalyptol für diesen Verwendungszweck geeignet.
Seit dem 27. Januar 2017 haben sich die Abgabevorschriften für Wasserstoffperoxidlösungen, die höher als 12 Prozent konzentriert sind, verschärft. Hintergrund ist, dass sich mit einer 30-prozentigen Wasserstoffperoxidlösung zusammen mit Aceton und Schwefelsäure ein hochexplosiver Sprengstoff herstellen lässt, der auch im Zusammenhang mit Terroranschlägen bekannt ist. Jäger verwenden jedoch gerne 30-prozentige Wasserstoffperoxidlösung zum Bleichen von Geweihen. Sollte die Jagd nicht im Auftrag eines Dienstherren wie etwa der Gemeinde ausgeführt werden, darf der Jäger maximal 12-prozentige Wasserstoffperoxidlösung bekommen.
Nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz gehören auch Kaliumpermanganat, Natriumchlorat, Kaliumchlorat und Kaliumperchlorat zu den Ausgangsstoffen zur Herstellung von Spreng- und Explosivstoffen. Für Kaliumpermanganat sind zwar auch medizinische Anwendungen denkbar, wie etwa antiseptische Sitzbäder. „Trotzdem sollten Sie sich genau anschauen, wer diese Stoffe verlangt“, warnte Spading. Einer Gruppe von Jugendlichen, die kurz vor Sylvester größere Mengen der oben genannten anorganischen Salze für ihre „Chemiehausaufgaben“ kaufen möchte, könne man als Apotheker auch mal die Abgabe verweigern.
Sachkunderegelung
Doch wer darf überhaupt Chemikalien abgeben? Bisher galt, dass die Approbation zum Apotheker sowie die Ausbildung zur PTA automatisch und unbefristet die Sachkunde zur Gefahrstoffabgabe beinhaltet. „Doch Ihre Sachkunde verfällt neuerdings automatisch nach sechs Jahren“, berichtete Spading. Denn ab dem 1. Juni 2019 muss das pharmazeutische Personal nach § 14 der Chemikalienverbotsverordnung alle sechs Jahre den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern.
Voraussichtlich werden nicht alle Kammern diese Sachkundefortbildung künftig anbieten. So haben sich beispielsweise die Apothekerkammern kritisch geäußert. Denn die Inhalte werden dabei von der Landwirtschaftskammer vorgegeben und seien wenig apothekenspezifisch. Zudem erstrecke sich dieses Fortbildungsangebot nur auf einen kleinen Teilbereich der Apothekentätigkeit und der bürokratische Aufwand für teilnehmende Kammern nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung seihoch.
2 Kommentare
"Alkohol ist mein Sanitäter in der Not!"
von Thorsten Dunckel am 09.05.2018 um 9:40 Uhr
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Chemikalienabgabe
von Ratatosk am 07.05.2018 um 18:58 Uhr
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