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Apotheke Adhoc-Herausgeber Bellartz vor Gericht
Das „Datenklau“-Verfahren zieht sich hin
Im „Datenklau“-Strafprozess ist Geduld gefragt. Am heutigen Dienstag wurde nur kurz verhandelt. Die Verteidiger machten deutlich, dass für sie das Verfahren nur mit Freisprüchen enden kann. Über die am vergangenen Freitag beantragte Aussetzung des Verfahrens entschied das Gericht noch nicht. Jetzt wird erst am 29. Mai weiterverhandelt.
Seit Jahresbeginn müssen sich der Apotheke-Adhoc-Herausgeber und frühere ABDA-Pressesprecher Thomas Bellartz sowie der Systemadministrator Christoph H. vor dem Berliner Landgericht verantworten. Sie sind angeklagt, zwischen Anfang 2009 und Ende 2012 Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Nach § 202a StGB macht sich strafbar, wer sich oder einem anderen unbefugt Zugang zu Daten, „die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft“. Bellartz soll laut Anklage in 40 Fällen für von H. aus dem BMG beschaffte Datenpakete – Mails aus dem Apotheken-Fachreferat und von Staatssekretären – jeweils Geldbeträge zwischen 400 und 1000 Euro gezahlt haben.
Am heutigen Dienstag waren erneut keine Zeugen geladen. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten beim letzten Verhandlungstermin beantragt, das Verfahren auszusetzen, weil der leitende Ermittler bei der Polizei über 1000 E-Mails auf einer CD nachgereicht hatte, die noch zu sichten sind. Das Gericht hatte die Staatsanwaltschaft um eine „eingehende Stellungnahme“ hierzu gebeten. Doch diese konnte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft heute noch nicht vorlegen.
Bellartz‘ Anwalt Carsten Wegner äußerte erneut Zweifel, ob nun wirklich alles Mails zum Verfahren vorliegen – auch die, die der Kriminaloberkommissar gelöscht hatte, weil er sie für nicht relevant hielt. Laut einer kurzfristig nachgereichten Aufstellung soll in der „heißen Ermittlungsphase“ Ende 2012 innerhalb von drei Monaten nur eine Mail zwischen Polizei und BMG ausgetauscht worden sein. Der Blick in die CD zeige, dass dies falsch sei, so Wegner. Er hielt dem Kriminaloberkommissar vor, er wolle ihn „für dumm verkaufen“.
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