Tag gegen Schlaganfall

Was Apotheker über NOAK wissen sollten

Berlin - 10.05.2018, 08:00 Uhr

Den NOAK ist gemeinsam, dass sie das Gerinnungssystem unabhängig von der Vitamin-K-Synthese beeinflussen. Über einen Kamm scheren lassen sich die direkten Antikoagulanzien jedoch nicht. (Foto: Imago)

Den NOAK ist gemeinsam, dass sie das Gerinnungssystem unabhängig von der Vitamin-K-Synthese beeinflussen. Über einen Kamm scheren lassen sich die direkten Antikoagulanzien jedoch nicht. (Foto: Imago)


Weitere Anwendungsgebiete der NOAK

Die Schlaganfallprävention bei nv-VHF ist die patientenstärkste Indikation der NOAK, jedoch haben die direkten Gerinnungshemmer noch weitere Anwendungsgebiete, beispielsweise die Sekundärprophylaxe venöser Thromboembolien (tiefe Venenthromose oder Lungenembolie). Die Anwendungsspektren der vier NOAK sind unterschiedlich. Eine Übertragbarkeit der Indikationen besteht nicht (Tabelle 3).

Tabelle 3 Standarddosierungen bei verschiedenen Indikationen
Indikation Dabigatran Rivaroxaban Apixaban Edoxaban
nv-VHF 2 x 150 mg 1 x 20 mg 2 x 5 mg 1 x 60 mg
Sekundärprophylaxe nach venösen Thromboemolien 5 Tage Heparin, dann 2 x 150 mg 2 x 15 mg für 3 Wochen, dann 1 x 20 mg 2 x 10 mg für 5 Tage, dann 2 x 5 mg 5 Tage Heparin, dann 1 x 60 mg
Thromboseprophylaxe nach Hüft- oder Kniegelenksersatz nicht zugelassen 1 x 10 mg 2 x 2,5 mg nicht zugelassen
Sekundärprophylaxe nach akutem Koronarsyndrom mit erhöhten Biomarkern nicht zugelassen 2 x 2,5 mg nicht zugelassen nicht zugelassen

Die Anwendung von zweimal täglich Rivaroxaban 2,5 Milligramm nach akutem Koronarsyndrom hat bislang noch keine Marktbedeutung. Bayer plant, die kardiologische Niedrigdosis von der Sekundär- auf die Primärprävention auszuweiten und zwar für Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK) oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK). Auf Basis der COMPASS-Studie hat Bayer im Herbst des vergangenen Jahres die Zulassung für die beiden Indikationen eingereicht. Eine Entscheidung wird im zweiten Halbjahr dieses Jahres erwartet.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Super Artikel

von Dr Schweikert-Wehner am 12.05.2018 um 11:35 Uhr

Mal nichts zu meckern. Weiter so DAZ

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