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Gesundheitsausschuss NRW-Landtag
CDU und FDP lehnen strengere Zyto-Kontrollen ab
Auch aufgrund des Bottroper Zyto-Skandals diskutiert der nordrhein-westfälische Landtag am kommenden Donnerstag einen SPD-Antrag für strengere Prüfungen bei Zyto-Apotheken. Kaufmännische Prüfungen sollen Ein- und Verkauf von Wirkstoffen vergleichen, auch soll womöglich die geheime Telefon-Überwachung von Onkologen und Apothekern erlaubt werden. Doch im Gesundheitsausschuss haben sich die beiden Regierungsfraktionen bereits dagegen ausgesprochen.
„Konsequenzen aus dem Apothekerskandal in Bottrop ziehen – Verunsicherte Patientinnen und Patienten nicht allein lassen!“, heißt ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen von Dezember, der am Donnerstag vom Parlament in Düsseldorf verhandelt werden soll. Der Bottroper Skandal zeige, dass das derzeitige System Schwächen hat „und von großer Intransparenz gekennzeichnet ist“, erklärt die SPD-Fraktion: Es bedürfe verbesserter Maßnahmen, um zu verhindern, dass das Patientenwohl und -vertrauen in eklatanter Weise missbraucht werden, um Gewinne zu maximieren. „Dies gilt umso mehr, weil es sich hierbei oftmals um Menschen handelt, die um ihr Leben kämpfen.“
Unterdosierte Zytostatika
Bottroper Zyto-Skandal
Nach Ansicht der Landtagsfraktion müssten die Überprüfungen
aller staatlichen Kontrollinstanzen „lückenlos, regelmäßig und in enger
Zusammenarbeit“ erfolgen, betont sie in ihrem Antrag
– und fordert ausreichend Personal hierfür. Zukünftig sollen kaufmännischen
Prüfungen beispielsweise durch Wirtschaftsprüfer nachvollziehbar machen, dass Einkauf
und Abgabe von Wirkstoffen zusammenpassen. Außerdem sollte die Landesregierung
eine Vereinbarung mit den Apothekerkammern schließen, wonach Zyto-Rückläufer an
eine von der Kammer eingerichtete Stelle gehen, damit das Labor der Bundesapothekerkammer
sie anschließend untersuchen kann. Die Verschärfungen des Landesregierung, dass
derzeit beispielsweise jede Zyto-Apotheke in NRW unangekündigt kontrolliert und
zunächst einmalig Proben genommen werden, geht der SPD nicht weit genug.
Aufgrund der psychischen Belastung vieler Patienten durch mögliche Unterdosierungen fordert die SPD-Fraktion außerdem die Landesregierung auf, mit den Krankenkassen eine Vereinbarung zu schließen, um zeitlich befristet eine Anlaufstelle für psychoonkologische und psychosoziale Beratung einzurichten. Außerdem schlägt die Fraktion vor, das zur Verfolgung möglicher Korruptionstatbestände Telefonate oder andere Kommunikation zwischen Apothekern und Ärzten zukünftig womöglich abgehört werden können.
FDP: Nicht die gesamte Apothekerschaft verurteilen
Doch wie aus der in der vergangenen Woche verabschiedeten Beschlussempfehlung hervorgeht, werden die Regierungsfraktionen CDU und FDP am Donnerstag den Antrag im Landtag ablehnen. Die CDU unterstrich zwar den Auftrag des Gesetzgebers, Patienten vor Missbrauch zu bewahren. „Man bezweifle jedoch, ob weitere Verordnungen, Absprachen und Gesetze in die richtige Richtung zielen, um Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen“, erklärte die Fraktion laut dem Protokoll des Gesundheitsausschuss.
Und die Fraktion der FDP warnte davor, aufgrund eines „sicherlich äußerst kriminellen Einzelfalls“ einen ganzen Berufsstand zu verurteilen. Es bedürfe passgenauer Maßnahmen, argumentierten die Liberalen, doch müsse man den bürokratischen Aufwand gegenüber den Apothekern gering halten.
Auch die Grünen-Fraktion mahnte laut Beschlussempfehlung zur Vorsicht vor Kritik am Berufsstand des Apothekers insgesamt, doch sie hält die vorgeschlagenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen für einen guten Ansatz. Wichtig sei nun, die Betroffenen und ihre Anliegen ernst zu nehmen und sich um diese zu kümmern, betonte die Fraktion, die bis Juni vergangenen Jahres die Gesundheitsministerin stellte.
AfD sieht keinen Handlungsbedarf
Die AfD-Fraktion will sich am Donnerstag enthalten. Laut Beschlussfassung halten die AfD-Gesundheitspolitiker „die durch das Ministerium getroffenen Maßnahmen für ausreichend“. Auch in Sachen Unterstützung für womöglich betroffene Krebspatienten sieht die AfD offenbar keinen Handlungsbedarf: Sie gibt die „enge Bindung zwischen dem Krebsmediziner und seinem onkologischen Patienten“ zu bedenken. Daher würden betroffene Patienten „nicht vollends im Stich gelassen“.
Bottroper Krebspatienten sehen dies jedoch anders: Viele erklären, ihre Onkologen hätten sie nicht über die möglichen Unterdosierungen informiert. Auch gab es offenbar enge Beziehungen zwischen dem Zyto-Apotheker Peter S. und den Onkologen, die er belieferte – und die ihre Praxen teils in seinen Räumlichkeiten angemietet haben. Da S. beispielsweise die Weihnachtsfeier eines Onkologen finanziert haben soll, prüft die Staatsanwaltschaft Essen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Mediziner.
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